BESCHLUSSANTRAG V – 40
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM BESCHLUSSANTRAG V
– 40a
Der
Antrag von Prof. Dr. Kunze, Dr. Voigt und PD Dr. Benninger (Drucksache V-40)
unter Berücksichtigung des Änderungsantrages von Dr. Thierse (Drucksache V-40a)
wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Der Vorstand der
Bundesärztekammer wird aufgefordert, auf den nächsten Deutschen Ärztetagen das
Instrument der elektronischen Abstimmung einzuführen sowie
die Sitzungsunterlagen elektronisch verfügbar zu machen.
Begründung:
Mit der elektronischen
Abstimmung schafft der Deutsche Ärztetag bei allen Abstimmungen in kürzester
Zeit ein eindeutiges Ergebnis. Es ist eine wesentliche Hilfe für das Protokoll,
lässt keine Diskussion über das Ergebnis von Mehrheiten zu und trägt dazu bei,
dass sich möglichst viele Delegierte auch an den Abstimmungen beteiligen.
|