BESCHLUSSANTRAG
II
– 5
Von: Dr.
Fabian und Dr. Emminger
als Delegierte der Landesärztekammer
Baden-Württemberg und der Bayerischen Landesärztekammer
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Nach
der einheitlichen Prüfung über „die gemeinsamen Inhalte für die im Gebiet
enthaltenen Facharzt-/Schwerpunktkompetenzen“ sowie die Inhalte im
„Schwerpunkt“ bekommt die Ärztin/der Arzt zwei Urkunden:
- Eine als
Arzt/Ärztin der Inneren Medizin (mit der Verpflichtung, die Facharztbezeichnung
in der BRD nur in Verbindung mit einer oder mehreren Schwerpunktbezeichnung(en)
zu führen.
-
Eine Urkunde
für jede Schwerpunktbezeichnung.
Damit
wird sichergestellt, dass die Gebietsbezeichnung Innere Medizin nicht
aufgehoben ist, und dass die Ärztin/der Arzt mit der Gebietsbezeichnung Innere
Medizin innerhalb der EU migrieren können.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
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