Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 10

Von:              Prof. Dr. Lob

als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

 

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Im Gebiet Chirurgie wird für den Facharzt für Herzchirurgie die Zusatzweiterbildung „Kinderherzchirurgie“ eingeführt.

Die Chirurgie der angeborenen Herzfehler im Säuglings-, Kinder- und Adoleszentenalter hat sich in den letzten Jahren qualitativ wie quantitativ dramatisch verbessert. In Deutschland wurden im Jahr 2002 an 25 Herzchirurgischen Zentren über 8.000 Operationen bei angeborenen Herzfehlern durchgeführt (4.700 Herz-Lungen-Maschinen, davon 48 % bei Kindern < 1 Jahr, 1.300 ohne Herz-Lungen-Maschine und ca. 3.000 Eingriffe bei Adoleszenten).

Die Qualifikation Kinderherzchirurgie verlangt eine spezielle zusätzliche Weiterbildung. Sie kann vom Umfang her nicht während der Weiterbildung zum Herzchirurgen erworben werden.

Die in anderen EU-Ländern und den USA bestehende Spezialisierung Kinderherzchirurgie hat sich bewährt. Die Einführung einer Zusatzweiterbildung „Kinderherzchirurgie“ wird auch in Deutschland eine flächendeckende Versorgung auf höchstem Niveau garantieren.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
© 2003, Bundesärztekammer.