BESCHLUSSANTRAG II – 15
Von: Frau
Dr. Burg
als Delegierte der Landesärztekammer
Rheinland-Pfalz
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Im
Abschnitt B, Punkt 12 der Muster-Weiterbildungsordnung wird zusätzlich unter
Punkt 12.2 FA für die Gesamte Innere Medizin eingeführt.
Weiterbildungsziel:
Erlangung der
FA-Kompetenz für die gesamte Innere Medizin
Weiterbildungszeit:
72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten, davon
36 Monate in der stationären internistischen Patientenversorgung
und
36 Monate Weiterbildung in mindestens 3 Schwerpunkten (SP),
davon mindestens 6 Monate in der Kardiologie
und mindestens 6 Monate in der Gastroenterologie,
bis zu 18 Monate
können im ambulanten Bereich abgeleistet
werden.
Begründung:
- Die zunehmende
Ausrichtung der Weiterbildung nach hochspezialisierten Schwerpunkten verhindert
eine ganzheitliche Betrachtung Internistischer Krankheitsbilder mit der Konsequenz
einer Verschlechterung der Patientenversorgung
- Dieser
Antrag entspricht
der Intention Internistischer Fachverbände, das umfangreiche Fach Innere
Medizin als Einheit zu erhalten.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT |