Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 15

Von:             Frau Dr. Burg

als Delegierte der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz

 

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Im Abschnitt B, Punkt 12 der Muster-Weiterbildungsordnung wird zusätzlich unter Punkt 12.2 FA für die Gesamte Innere Medizin eingeführt.

Weiterbildungsziel:

Erlangung der FA-Kompetenz für die gesamte Innere Medizin

Weiterbildungszeit:

72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten, davon 36 Monate in der stationären internistischen Patientenversorgung

und

36 Monate Weiterbildung in mindestens 3 Schwerpunkten (SP),

davon mindestens 6 Monate in der Kardiologie

und mindestens 6 Monate in der Gastroenterologie,

bis zu 18 Monate können im ambulanten Bereich abgeleistet werden.

Begründung:

  1. Die zunehmende Ausrichtung der Weiterbildung nach hochspezialisierten Schwerpunkten verhindert eine ganzheitliche Betrachtung Internistischer Krankheitsbilder mit der Konsequenz einer Verschlechterung der Patientenversorgung
  2. Dieser Antrag entspricht der Intention Internistischer Fachverbände, das umfangreiche Fach Innere Medizin als Einheit zu erhalten.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
© 2003, Bundesärztekammer.