Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 31

Von:              Herr Dr. Bolay

als Delegierter der Ärztekammer Westfalen-Lippe 


DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN: 

Hinter

24 Monate Basisweiterbildung ……

und

48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten ……

die Zeilen 16 bis 19 streichen und stattdessen einfügen:

24 Monate in Orthopädie und Unfallchirurgie

24 Monate in Visceralchirurgie

davon können bis zu 12 Monate in anderen Facharztweiterbildungen des Gebietes oder in Anästhesiologie u.s.w.………………………………………………… angerechnet werden.

Begründung:

Bei der jetzt vorgesehenen Ordnung der Weiterbildungszeiten kann mit dem Facharzt für Allgemeinchirurgie zeitgleich, innerhalb derselben sechs Jahre, der Facharzt für Unfallchirurgie/Orthopädie oder der Facharzt für Visceralchirurgie erworben werden.

Dies ist bei keinen anderen Facharztbezeichnungen möglich, schafft Ungerechtigkeiten und widerspricht damit der Struktur der WBO.

Außerdem ist es nicht denkbar, dass die Weiterbildungsinhalte so komplexer Fächer innerhalb von sechs Jahren ausreichen vermittelt werden können.

Der Änderungsantrag verlängert die Weiterbildungszeit für den „doppelten“ Facharzt in angemessener Weise auf sieben Jahre, ohne die Weiterbildung zum Allgemeinchirurgen wesentlich zu verändern.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
© 2003, Bundesärztekammer.