BESCHLUSSANTRAG II – 44
Von: Dr.
Feyerabend, Dr. von Knoblauch,
Dr. Wesiack, Dr. Wimmer
als
Delegierte der Ärztekammer Westfalen-Lippe, der Landesärztekammer Hessen, der
Ärztekammer Hamburg, der Bayerischen Landesärztekammer
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Unberührt
von einem Weiterbildungsgang für zukünftige Hausärzte soll die Innere Medizin
als einheitliche Facharzt-Kompetenz mit einem Abschluss als Facharzt für Innere
Medizin sowie einer hierauf aufbauenden Weiterbildung in den Schwerpunkten der
Inneren Medizin mit einer abschließenden Schwerpunktqualifikation erhalten
bleiben. Die Weiterbildungszeiten in der Inneren Medizin sollen überprüft und
ggf. reduziert werden.
Begründung:
- Dies
entspricht dem Beschluss IV-7 des 105. Deutschen Ärztetages in Rostock, wonach
die Innere Medizin zu erhalten ist.
- Nur
so können
für die Patientenversorgung notwendige internistische Versorgungsstrukturen,
insbesondere in den Krankenhäusern, aufrechterhalten bleiben.
- Nur
so können
der Verlust an Flexibilität für den internistischen ärztlichen Nachwuchs und
ein Verlust von klinischen Arbeitsplätzen für Ärztinnen und Ärzte vermieden
werden.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT |