Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 44

Von:              Dr. Feyerabend, Dr. von Knoblauch, Dr. Wesiack, Dr. Wimmer

als Delegierte der Ärztekammer Westfalen-Lippe, der Landesärztekammer Hessen, der Ärztekammer Hamburg, der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Unberührt von einem Weiterbildungsgang für zukünftige Hausärzte soll die Innere Medizin als einheitliche Facharzt-Kompetenz mit einem Abschluss als Facharzt für Innere Medizin sowie einer hierauf aufbauenden Weiterbildung in den Schwerpunkten der Inneren Medizin mit einer abschließenden Schwerpunktqualifikation erhalten bleiben. Die Weiterbildungszeiten in der Inneren Medizin sollen überprüft und ggf. reduziert werden.

Begründung:

  1. Dies entspricht dem Beschluss IV-7 des 105. Deutschen Ärztetages in Rostock, wonach die Innere Medizin zu erhalten ist.
  2. Nur so können für die Patientenversorgung notwendige internistische Versorgungsstrukturen, insbesondere in den Krankenhäusern, aufrechterhalten bleiben.
  3. Nur so können der Verlust an Flexibilität für den internistischen ärztlichen Nachwuchs und ein Verlust von klinischen Arbeitsplätzen für Ärztinnen und Ärzte vermieden werden.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
© 2003, Bundesärztekammer.