BESCHLUSSANTRAG II
– 54 Von: Dr.
Piltz und Dr. Windau
als
Delegierte der Ärztekammer Berlin und Sächsischen Landesärztekammer
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Der Ärztetag geht davon aus, dass die zukünftige internistisch-allgemeinmedizinische
Basisversorgung in der Klinik sowohl von Fachärzten/-innen für Innere und
Allgemeinmedizin als auch von Schwerpunktinternisten/-innen wahrgenommen wird.
Er stimmt daher dem
(Muster-)Weiterbildungsordnungs-Entwurf des „Facharztes/Fachärztin für Innere
und Allgemeinmedizin (Hausarzt/Hausärztin)“ unter der Maßgabe zu, dass diese
Weiterbildung auch zur klinischen Tätigkeit in der Basisversorgung qualifiziert.
Der Vorstand der Bundesärztekammer wird beauftragt, dafür ausreichende Qualifikationsmöglichkeiten
vorzusehen.“.
Begründung:
Es
gibt Verlautbarungen aus dem Vorstand der Bundesärztekammer, dass die
klinisch-internistische Basisversorgung ausschließlich von Schwerpunktärzten
der Inneren Medizin wahrgenommen werden soll.
ENTSCHEIDUNG: ZURÜCKGEZOGEN |