BESCHLUSSANTRAG II – 59
Von: Frau
Prof. Dr. Braun, Dr. Hoffert
als
Delegierte der Ärztekammer Berlin
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Die
24-36 monatige, internistische Weiterbildung im Rahmen der Weiterbildung zum
Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin ist zu strukturieren:
Die
Weiterbildungsabschnitte in der Inneren Medizin dürfen in einer einzelnen
Weiterbildungsstätte maximal 12 Monate betragen.
Begründung:
Die
Breite und Differenziertheit der Krankheitsbilder, mit denen ein Hausarzt
konfrontiert wird, erfordert seine angemessene Qualifikation. Die
internistischen Weiterbildungszeiten sind durch Strukturierung bestmöglich zu
nutzen; der mehr als 12-monatigen Weiterbildung in einer internistischen
Weiterbildungsstätte ist vorsorglich zu
widersprechen.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT |