Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 59

Von:              Frau Prof. Dr. Braun, Dr. Hoffert

als Delegierte der Ärztekammer Berlin

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Die 24-36 monatige, internistische Weiterbildung im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin ist zu strukturieren:

Die Weiterbildungsabschnitte in der Inneren Medizin dürfen in einer einzelnen Weiterbildungsstätte maximal 12 Monate betragen.

Begründung:

Die Breite und Differenziertheit der Krankheitsbilder, mit denen ein Hausarzt konfrontiert wird, erfordert seine angemessene Qualifikation. Die internistischen Weiterbildungszeiten sind durch Strukturierung bestmöglich zu nutzen; der mehr als 12-monatigen Weiterbildung in einer internistischen Weiterbildungsstätte ist vorsorglich zu widersprechen.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
© 2003, Bundesärztekammer.