BESCHLUSSANTRAG II – 61
Von: Dr.
Wurche und Frau Dr. Gitter
als
Delegierte der Ärztekammer Bremen
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
In
den allgemeinen Bestimmungen möge der Spiegelstrich
- „Betreuung
von Schwerstkranken und Sterbenden“
ersetzt
werden durch
- „palliativmedizinischen
Grundversorgung“
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT |