BESCHLUSSANTRAG II - 64
Von: Dr.
Lindhorst
als
Delegierter der Landesärztekammer Hessen
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Der
Facharzt für Plastische Chirurgie soll zukünftig Facharzt für Plastische und
Ästhetische Chirurgie heißen.
Begründung:
Der ästhetische Chirurg ist essentieller Bestandteil der
Plastischen Chirurgie. Der Begriff ästhetische Chirurgie wird jedoch im quasi
rechtsfreien Raum außerhalb der Weiterbildungsordnung und ohne
Kontrollmöglichkeit der Qualität durch die Landesärztekammern verwendet. Um
eine Gefährdung der Patienten durch Fehlinformation zu verhindern, muss ein
fachärztliches Qualitätsniveau gesichert sein. Gleichzeitig wird mit dieser
Gebietsbezeichnung eine Anpassung an die europäischen Nachbarländer erreicht.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT |