Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II - 64

Von:              Dr. Lindhorst

als Delegierter der Landesärztekammer Hessen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der Facharzt für Plastische Chirurgie soll zukünftig Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie heißen.

Begründung:

Der ästhetische Chirurg ist essentieller Bestandteil der Plastischen Chirurgie. Der Begriff ästhetische Chirurgie wird jedoch im quasi rechtsfreien Raum außerhalb der Weiterbildungsordnung und ohne Kontrollmöglichkeit der Qualität durch die Landesärztekammern verwendet. Um eine Gefährdung der Patienten durch Fehlinformation zu verhindern, muss ein fachärztliches Qualitätsniveau gesichert sein. Gleichzeitig wird mit dieser Gebietsbezeichnung eine Anpassung an die europäischen Nachbarländer erreicht.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
© 2003, Bundesärztekammer.