Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II - 65

Von:              Prof. Wysocki, Prof. Lob

als Delegierte der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Im Gebiet Chirurgie wird eine Zusatzweiterbildung „Spezielle Chirurgische Onkologie“ eingeführt.

Die Tumorchirurgie kann nur dann alle Möglichkeiten der Tumorbehandlung (multimodal, neoadjuvant, adjuvant und palliativ) dem Patienten zur Verfügung stellen, wenn der Chirurg entsprechend spezialisiert, d. h. weitergebildet ist. Eine rein operative chirurgische Tätigkeit ohne Kenntnis aller Behandlungsmöglichkeiten genügt der Forderung nach höchster Kompetenz nicht. Die Entwicklung der Tumorchirurgie ist in den letzten Jahren so rasant verlaufen, dass eine ausreichende Qualifikationen im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt nicht erreicht werden kann.

Tumorpatienten erwarten vom Tumorchirurgen, dass er sämtliche speziellen Techniken und Behandlungsschemata kennt und insgesamt anbieten kann.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
© 2003, Bundesärztekammer.