BESCHLUSSANTRAG II - 65
Von: Prof.
Wysocki, Prof. Lob
als
Delegierte der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der Bayerischen
Landesärztekammer
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Im
Gebiet Chirurgie wird eine Zusatzweiterbildung „Spezielle Chirurgische
Onkologie“ eingeführt.
Die Tumorchirurgie kann nur dann alle Möglichkeiten der
Tumorbehandlung (multimodal, neoadjuvant, adjuvant und palliativ) dem Patienten
zur Verfügung stellen, wenn der Chirurg entsprechend spezialisiert, d. h.
weitergebildet ist. Eine rein operative chirurgische Tätigkeit ohne Kenntnis
aller Behandlungsmöglichkeiten genügt der Forderung nach höchster Kompetenz
nicht. Die Entwicklung der Tumorchirurgie ist in den letzten Jahren so rasant
verlaufen, dass eine ausreichende Qualifikationen im Rahmen der Weiterbildung
zum Facharzt nicht erreicht werden kann.
Tumorpatienten
erwarten vom Tumorchirurgen, dass er sämtliche speziellen Techniken und
Behandlungsschemata kennt und insgesamt anbieten kann.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT |