BESCHLUSSANTRAG II – 68
Von: Dr.
Hoppe-Seyler
als
Delegierter der Landesärztekammer Baden-Württemberg
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
In der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003 wird die
allgemeine internistische Facharztkompetenz getrennt von den Schwerpunkten
verankert und mit einer Facharztprüfung abgeschlossen.
Begründung:
33 leitende Internisten aus 22 Kliniken eines privaten
Krankenhauskonzerns haben in einem offenen Brief an den Präsidenten des
Deutschen Ärztetages um Beibehaltung des Facharztes für Innere Medizin mit allgemeiner
Facharztkompetenz gebeten.
Folgende
Gründe werden angeführt:
·
Die Einheit
des Faches Innere Medizin ist durch die Aufgliederung in eine subspezialisierte
Weiterbildung gefährdet.
·
Durch die
Subspezialisierung ist die Weiterbildung in der allgemeinen Inneren Medizin in
den Kliniken nicht mehr umfassend durchzuführen.
·
Eine
Weiterbildungszeit von 36 Monaten ist für eine ausreichende Vermittlung der
Weiterbildungsinhalte in Innerer Medizin zu gering; dies gilt vor allem für den
vorgeschlagenen Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin.
·
In mittleren
und kleineren Krankenhäusern ist der leitende Internist mit Schwerpunktbezeichnung
juristisch nicht in der Lage, den vollen Umfang der Inneren Medizin zu
vertreten. Gleiches gilt auch für die Erstellung von Weiterbildungszeugnissen.
·
In kleineren
Krankenhausabteilungen wird die novellierte (Muster-)Weiterbildungsordnung zu
einem Mangel an fachärztlicher Kompetenz führen
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT |