Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 70

Von:              Dr. Herrmann

als Delegierter der Ärztekammer Schleswig-Holstein

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Im Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin wird eine Common-Trunk-Lösung eingeführt. Nach einer dreijährigen Basisweiterbildung, wie in der MWBO beschrieben, folgen die Aufteilungen in die einzelnen Facharztkompetenzen:

12.1                     Facharzt/Fachärztin für Innere und Allgemeinmedizin (2 Jahre)

12.2                     Facharzt/Fachärztin für allgemeine Innere Medizin (3 Jahre)

12.3                     Facharzt/Fachärztin für Angiologie (3 Jahre)

12.4                     Facharzt/Fachärztin für Endokrinilogie und Diabetologie (3 Jahre)

12.5                     Facharzt/Fachärztin für Gastroenterologie (3 Jahre)

12.6                     Facharzt/Fachärztin für Hämatologie und Onkologie (3 Jahre)

12.7                     Facharzt/Fachärztin für Kardiologie (3 Jahre)

12.8                     Facharzt/Fachärztin für Nepfrologie (3 Jahre)

12.9                     Facharzt/Fachärztin für Pneumologie (3 Jahre)

12.10                 Facharzt/Fachärztin für Rheumatologie (3 Jahre)

Die Vorgaben des 105. Deutschen Ärztetages sind damit erfüllt, die linke Säule des Rostocker Beschlusses bleibt unverändert. In der rechten Säule wird auf Schwerpunktkompetenzen verzichtet und es werden für die fachärztliche Innere Medizin reine Fachkompetenzen vergeben. Damit wird eine Analogie zu dem Gebiet Chirurgie geschaffen und eine Flexibilisierung der Weiterbildung in der Inneren Medizin erreicht. Neu geschaffen wird der Facharzt/Fachärztin für allgemeine Innere Medizin, der Teilmengen der bisherigen Schwerpunkte enthält und insbesondere in Regelversorgungskrankenhäusern als Facharzt/Fachärztin tätig sein kann und dort dringend gebraucht wird, um eine Verschlechterung der Versorgung zu vermeiden.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
© 2003, Bundesärztekammer.