BESCHLUSSANTRAG II – 70
Von: Dr.
Herrmann
als
Delegierter der Ärztekammer Schleswig-Holstein
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Im
Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin wird eine Common-Trunk-Lösung eingeführt.
Nach einer dreijährigen Basisweiterbildung, wie in der MWBO beschrieben, folgen
die Aufteilungen in die einzelnen Facharztkompetenzen:
12.1
Facharzt/Fachärztin
für Innere und Allgemeinmedizin (2 Jahre)
12.2
Facharzt/Fachärztin
für allgemeine Innere Medizin (3 Jahre)
12.3
Facharzt/Fachärztin
für Angiologie (3 Jahre)
12.4
Facharzt/Fachärztin
für Endokrinilogie und Diabetologie (3 Jahre)
12.5
Facharzt/Fachärztin
für Gastroenterologie (3 Jahre)
12.6
Facharzt/Fachärztin
für Hämatologie und Onkologie (3 Jahre)
12.7
Facharzt/Fachärztin
für Kardiologie (3 Jahre)
12.8
Facharzt/Fachärztin
für Nepfrologie (3 Jahre)
12.9
Facharzt/Fachärztin
für Pneumologie (3 Jahre)
12.10
Facharzt/Fachärztin
für Rheumatologie (3 Jahre)
Die
Vorgaben des 105. Deutschen Ärztetages sind damit erfüllt, die linke Säule des
Rostocker Beschlusses bleibt unverändert. In der rechten Säule wird auf
Schwerpunktkompetenzen verzichtet und es werden für die fachärztliche Innere
Medizin reine Fachkompetenzen vergeben. Damit wird eine Analogie zu dem Gebiet
Chirurgie geschaffen und eine Flexibilisierung der Weiterbildung in der Inneren
Medizin erreicht. Neu geschaffen wird der Facharzt/Fachärztin für allgemeine
Innere Medizin, der Teilmengen der bisherigen Schwerpunkte enthält und
insbesondere in Regelversorgungskrankenhäusern als Facharzt/Fachärztin tätig
sein kann und dort dringend gebraucht wird, um eine Verschlechterung der
Versorgung zu vermeiden.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT |