Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 86

Von:              Dr. Kaiser

als Delegierter der Ärztekammer Westfalen-Lippe

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Fachgebundene Röntgendiagnostik.

§         Weiterbildungszeit:

Folgende Formulierung wird vorgeschlagen:

„18 Monate Röntgendiagnostik Skelett (bzw. 12 Monate Thorax/12 Monate Verdauungstrakt und Gallenwege/12 Monate Harntrakt) bei einem Weiterbildungsbefugten für Radiologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

-          6 Monate Weiterbildung im stationären Bereich

-          es können bis zu 12 Monate während einer Facharztweiterbildung bei einem für diese Zusatz-Weiterbildung Befugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden.“

Im Falle eines Weiterbildungsengpasses Radiologie kann die fachgebundene Röntgendiagnostik durch Rücksprache mit den Radiologen und Festlegung der Weiterbildungsinhalte und vorhergehender Vereinbarung mit der Ärztekammer auch von Teilgebiets-Radiologen vermittelt werden.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
© 2003, Bundesärztekammer.