Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP IV: Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-)Berufsordnung

BESCHLUSSANTRAG IV – 7

Von:              Dr. Lichte

als Delegierter der Ärztekammer Niedersachsen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Im Entwurf zur Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-)Berufsordnung wird § 33 Abs. 4 gestrichen.

Begründung:

Die §§ 30ff. (Muster-)Berufsordnung dienen dem Patientenschutz durch Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit gegenüber Dritten. Nimmt man dieses als Grundlage, kann es bei der Bewertung, ob die Annahme eines geldwerten Vorteils berufswidrig ist oder nicht, allenfalls eine untergeordnete Rolle spielen, für welchen Zweck die Zuwendung erfolgt.

Es stellt daher einen nach außen nicht zu vermittelnden Bruch dar, wenn das individuelle Sponsoring der passiven Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen durch eine Sonderbestimmung privilegiert wird.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
© 2003, Bundesärztekammer.