Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP IV: Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-)Berufsordnung

BESCHLUSSANTRAG IV – 9

Von:              Dr. Beyerle

als Delegierter der Ärztekammer Nordrhein

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

§ 33, Abs. 1, Satz  2 wird wie folgt gefasst:

„Die Verträge über die Zusammenarbeit sind schriftlich abzuschließen und der Ärztekammer vorzulegen.“

Begründung:

Das Wort „sollen“ ist durch „sind“ ersetzt worden.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
© 2003, Bundesärztekammer.