BESCHLUSSANTRAG V – 31
Von: Frau
Schlang
als
Delegierte der Landesärztekammer Hessen
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Der 106. Deutsche Ärztetag fordert den Vorstand der
Bundesärztekammer auf, dem 107. Deutschen Ärztetag folgende Änderung der
Geschäftsordnung vorzuschlagen:
§
3: Zutritt zu den Sitzungen des Deutschen Ärztetages haben alle deutschen
Ärztinnen, Ärzte und Studierende der Medizin und die vom Vorstand der
Bundesärztekammer geladene Personen. Zum Wort berechtigt sind nur die
Abgeordneten, die Mitglieder des Vorstandes und der Geschäftsführung sowie die
gewählten studentischen Vertreterinnen und Vertreter.
Begründung:
mündlich
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT |