Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

BESCHLUSSANTRAG V – 56

Von:              Frau Dr. Schulenberg

als Delegierte der Landesärztekammer Baden-Württemberg

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Die Weiterbildung soll in weniger als 50% in Teilzeit abgeleistet werden können – auf Antrag.

Begründung:

Wenn Teilzeit-Weiterbildung in Arbeitszeitmodellen abgeleistet wird, die gewährleisten, dass die Arbeitsabläufe der 24 h-Betreuung in der Klinik erlernt werden, und die Weiterbildungsinhalte erfüllt werden, gibt es kein Argument gegen eine Weiterbildung, die in weniger als 50% Teilzeit abgeleistet wird. Dies könnte die Problematik des Ärztemangels entzerren.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
© 2003, Bundesärztekammer.