BESCHLUSSANTRAG V – 57
Von: Frau
Schlang
als
Delegierte der Landesärztekammer Hessen
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Der
106. Deutsche Ärztetag setzt sich für eine Aufwertung ärztlicher Fort- und
Weiterbildung ein. Damit sind folgende Forderungen verbunden:
Weiterbildungsveranstaltungen
müssen entweder innerhalb der Arbeitszeit stattfinden oder aber durch
Freizeitausgleich abgegolten werden. Für Fortbildungsveranstaltungen muss der
Arbeitgeber die ärztlichen Angestellten fünf Arbeitstage pro Jahr freistellen
(entspricht etwa drei Prozent der Arbeitszeit).
Pflichtveranstaltungen
im Sinne der Weiterbildungsordnungen sind über die Kammerbeiträge von der
Gesamtärzteschaft zu finanzieren. Damit wird erreicht, dass die finanziell sehr
unterschiedliche Belastung der einzelnen Facharztweiterbildungen nicht die oder
der einzelne trägt und damit der Sinn einzelner Veranstaltungen und die Höhe
der Kosten hinterfragt wird. Darüber hinaus sollte kontinuierliche Fortbildung
nicht nur für Niedergelassene verbindlich eingeführt werden. An den Kosten der
Fortbildung sollte im Gegensatz zur Weiterbildung und wie in anderen
Berufsgruppen üblich der Arbeitgeber beteiligt werden. Für jede
Fortbildungsveranstaltung gibt es eine bestimmte Anzahl von Punkten. Der Preis
der Fortbildungsveranstaltung orientiert sich an der Punktzahl. Jede
Ärztin/jeder Arzt muss jährlich eine bestimmte Punktzahl vorweisen und der
Arbeitgeber ist verpflichtet, zertifizierte Fortbildungsveranstaltungen bis zum
Erreichen der vorgeschriebenen Mindestpunktzahl zu erstatten (unabhängig davon,
ob die Maßnahme seiner Meinung nach sinnvoll ist oder nicht). Bei Nichterfüllen
der Fortbildungspflicht drohen für beide Seiten Sanktionen.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT |