Eröffnungsveranstaltung

1. Tag, Dienstag, 18. Mai 2004 Nur Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Fuchs, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Einladung zum 107. Deutschen Ärztetag ist den Delegierten frist- und formgerecht unter Bekanntgabe der Tagesordnung mehr als vier Wochen vor dem Ärztetag, am 6. April 2004, zugegangen. Dieser Einladung waren der Bericht über die Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2002/2003 und der Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 2004/2005 beigefügt.

Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der Bundesärztekammer beträgt die Zahl der Delegierten 250. Ich stelle fest, dass mehr als die Hälfte der Delegierten anwesend ist. Damit ist der 107. Deutsche Ärztetag beschlussfähig.

Die Liste der Delegierten mit aktuellem Stand finden Sie in Ihren Tagungsunterlagen. Um die alle Jahre wiederkehrenden langen Formalien, die ich hier normalerweise vorzutragen habe, abzukürzen, haben wir diese organisatorischen Hinweise Ihren Unterlagen beigefügt. Es handelt sich um Hinweise zum Ablauf der Tagesordnung und zum Zeitplan. Sie sind natürlich souverän, dies zu modifizieren. Sie finden in diesen Unterlagen Hinweise zur Antragstellung und zur Wortmeldung. Sie finden dort technische Hinweise hinsichtlich des Zutritts zu diesem Saal, des Delegiertenzentrums, der Verpflegung und der Getränke, der Beratungsunterlagen, des Shuttle-Service und des Sonderstempels. Ferner finden Sie in diesen Unterlagen Informationen über die Handhabung bei Ersatzdelegierten.

Ich möchte allerdings noch erwähnen, dass Ihnen der Tätigkeitsbericht 2003/2004 der Bundesärztekammer mit Schreiben vom 19. April 2004 zugesandt wurde. An dieser Stelle möchte ich mich beim Deutschen Ärzte-Verlag für die rechtzeitige Herstellung dieses Konvoluts ganz herzlich bedanken.

(Beifall)

Vor Eintritt in die Tagesordnung haben Sie die Möglichkeit, darüber zu entscheiden, ob in diesem Saal geraucht werden soll. Darüber könnte man ja abstimmen.

Vielen Dank.

© 2004, Bundesärztekammer.