Michaelis, Thüringen:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hoffte, nicht sprechen
zu müssen, weil ich dachte, die folgende Problematik würde anderenorts
angerissen. Es geht um die Höhe der Zuzahlung und um die Praxisgebühr.
Das wurde in der Rede von Herrn Professor Hoppe aus bekannten Gründen
ausgeklammert. Ich denke, wir als Ärzte sollten uns dazu positionieren.
Die Zuzahlungen der Patienten führen häufig dazu,
dass notwendige Leistungen nicht erbracht werden können, weil die
Patienten einfach das Geld nicht haben, aus welchen Gründen auch immer.
Mein Appell an die Politik und auch an den Vorstand der Bundesärztekammer
lautet, dafür Sorge zu tragen, dass publizistisch deutlich gemacht
wird, dass die Bürger dieser Republik, die in der gesetzlichen Krankenversicherung
sind, einen ausreichenden Sparbeitrag erbringen sollten, um diese
Zuzahlungen tragen zu können. Die Grenze von 2 Prozent hört sich
sehr gering an. Ein Vergleich aus Thüringen: Die Zuzahlung eines freiwillig
gesetzlich versicherten Arztes beträgt das Vierfache des Kammerbeitrags.
Man muss also quasi viermal den Kammerbeitrag als Zuzahlung pro Jahr
aufbringen, bevor man befreit wird. Wir streiten uns jedes Mal über
den Beitrag zur Bundesärztekammer, aber das ist nur ein winziger Teil
davon. Viermal Kammerbeitrag als Zuzahlung für Ärzte – das ist ein
bedenkenswerter Beitrag. Niemand schreibt in der Zeitung ausreichend
verständlich: Spart einen halben Monatsbeitrag, damit ihr die Gesundheitsleistungen,
die ihr braucht, bezahlen könnt.
Danke.
(Vereinzelt
Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr Michaelis. – Als nächste Rednerin Frau Beck aus Thüringen.
|