TOP I : Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

Tag 1: Dienstag, 18. Mai 2004

Michaelis, Thüringen:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hoffte, nicht sprechen zu müssen, weil ich dachte, die folgende Problematik würde anderenorts angerissen. Es geht um die Höhe der Zuzahlung und um die Praxisgebühr. Das wurde in der Rede von Herrn Professor Hoppe aus bekannten Gründen ausgeklammert. Ich denke, wir als Ärzte sollten uns dazu positionieren.

Die Zuzahlungen der Patienten führen häufig dazu, dass notwendige Leistungen nicht erbracht werden können, weil die Patienten einfach das Geld nicht haben, aus welchen Gründen auch immer. Mein Appell an die Politik und auch an den Vorstand der Bundesärztekammer lautet, dafür Sorge zu tragen, dass publizistisch deutlich gemacht wird, dass die Bürger dieser Republik, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, einen ausreichenden Sparbeitrag erbringen sollten, um diese Zuzahlungen tragen zu können. Die Grenze von 2 Prozent hört sich sehr gering an. Ein Vergleich aus Thüringen: Die Zuzahlung eines freiwillig gesetzlich versicherten Arztes beträgt das Vierfache des Kammerbeitrags. Man muss also quasi viermal den Kammerbeitrag als Zuzahlung pro Jahr aufbringen, bevor man befreit wird. Wir streiten uns jedes Mal über den Beitrag zur Bundesärztekammer, aber das ist nur ein winziger Teil davon. Viermal Kammerbeitrag als Zuzahlung für Ärzte – das ist ein bedenkenswerter Beitrag. Niemand schreibt in der Zeitung ausreichend verständlich: Spart einen halben Monatsbeitrag, damit ihr die Gesundheitsleistungen, die ihr braucht, bezahlen könnt.

Danke.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank, Herr Michaelis. – Als nächste Rednerin Frau Beck aus Thüringen.

© 2004, Bundesärztekammer.