Dr. Heinmüller, Baden-Württemberg:
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte
zwei Punkte aus dem Antrag 1 des Vorstands aufgreifen, bei denen ich
meine, dass sie zwar richtig benannt sind, der Text aber nicht weit
genug geht. Es wird gesagt, dass die Praxisgebühr, die Chronikerregelungen
und die Zuzahlungen bei Arznei- und Hilfsmitteln gerade die einkommensschwächsten
Patientinnen und Patienten besonders treffen und einer Zugangssperre
zum Gesundheitswesen gleichkommen. Ich denke, es wäre unsere Aufgabe,
den Fokus bei der Praxisgebühr ein Stück weit weg von unseren Problemen,
die wir damit ohne Zweifel hatten, auf diese Patienten zu richten.
Ich möchte zwei Vorschläge machen, die wir auch
noch in Anträgen formuliert haben. Ich spreche mich für eine Härtefallregelung
für diejenigen Patienten aus, die einkommensmäßig besonders benachteiligt
sind, die vielleicht einfach auch nicht in der Lage sind, die Belege
zu sammeln und allen Forderungen der Bürokratie zu folgen. Ich denke
dabei insbesondere an Obdachlose, an Suchtpatienten, an Teilnehmer
am Methadonprogramm. Für diese Personen müsste dringend eine Härtefallgrenze
eingeführt werden.
Bei der Zuzahlung insbesondere zu Medikamenten
geht mir der Lösungsvorschlag des Vorstands nicht weit genug. Eine
saubere Lösung, für die wir uns seit langem ausgesprochen haben, wäre
eine Positivliste, und zwar eine solche, in der auch die wirksamen,
nicht verschreibungspflichtigen Medikamente aufgeführt sind. Dann
wären wir viel Ärger mit den Zuzahlungen los, die für einen Großteil
unserer Patienten unsozial sind.
Ich danke Ihnen.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank, Frau Kollegin. Wenn Sie konkrete Änderungsanträge stellen
möchten, formulieren Sie diese bitte schriftlich, damit wir wissen,
worüber wir abzustimmen haben. Vielleicht war es auch nur ein Appell.
– Jetzt bitte Herr Kollege Montgomery. |