TOP I : Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

Tag 1: Dienstag, 18. Mai 2004

Dr. Heinmüller, Baden-Württemberg:

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zwei Punkte aus dem Antrag 1 des Vorstands aufgreifen, bei denen ich meine, dass sie zwar richtig benannt sind, der Text aber nicht weit genug geht. Es wird gesagt, dass die Praxisgebühr, die Chronikerregelungen und die Zuzahlungen bei Arznei- und Hilfsmitteln gerade die einkommensschwächsten Patientinnen und Patienten besonders treffen und einer Zugangssperre zum Gesundheitswesen gleichkommen. Ich denke, es wäre unsere Aufgabe, den Fokus bei der Praxisgebühr ein Stück weit weg von unseren Problemen, die wir damit ohne Zweifel hatten, auf diese Patienten zu richten.

Ich möchte zwei Vorschläge machen, die wir auch noch in Anträgen formuliert haben. Ich spreche mich für eine Härtefallregelung für diejenigen Patienten aus, die einkommensmäßig besonders benachteiligt sind, die vielleicht einfach auch nicht in der Lage sind, die Belege zu sammeln und allen Forderungen der Bürokratie zu folgen. Ich denke dabei insbesondere an Obdachlose, an Suchtpatienten, an Teilnehmer am Methadonprogramm. Für diese Personen müsste dringend eine Härtefallgrenze eingeführt werden.

Bei der Zuzahlung insbesondere zu Medikamenten geht mir der Lösungsvorschlag des Vorstands nicht weit genug. Eine saubere Lösung, für die wir uns seit langem ausgesprochen haben, wäre eine Positivliste, und zwar eine solche, in der auch die wirksamen, nicht verschreibungspflichtigen Medikamente aufgeführt sind. Dann wären wir viel Ärger mit den Zuzahlungen los, die für einen Großteil unserer Patienten unsozial sind.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank, Frau Kollegin. Wenn Sie konkrete Änderungsanträge stellen möchten, formulieren Sie diese bitte schriftlich, damit wir wissen, worüber wir abzustimmen haben. Vielleicht war es auch nur ein Appell. – Jetzt bitte Herr Kollege Montgomery.
© 2004, Bundesärztekammer.