TOP I : Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

Tag 1: Dienstag, 18. Mai 2004

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank, Herr Kollege Mayer. Ich darf das gleich erklären, damit das kein eigenes Thema wird. Ich habe bei einem Journalistengespräch in Berlin den Journalisten zu erklären versucht, wie die Disease-Management-Programme zustande gekommen sind, dass sie eine Erfindung aus den Vereinigten Staaten von Amerika sind und dass die Disease-Management-Programme dort Inhalt von Versicherungsverträgen sind, wodurch diese Versicherungen miteinander konkurrieren, weil das Leistungspaket jeweils unterschiedlich gestaltet ist. Beispielsweise gibt es für einen Diabetiker bei den Versicherungen A, B und C Leistungspakete mit unterschiedlichen Volumina. Entsprechend unterschiedlich sind auch die Prämien. Die Unternehmen stehen hier im Wettbewerb miteinander. Das Disease-Management-Programm ist praktisch der Wettbewerbsinhalt.

Dieses System der Disease-Management-Programme wird sozusagen als Einheitsware nach Deutschland übertragen, die auch noch durch eine staatliche Rechtsverordnung implementiert wird.

Dabei ist mir statt des Begriffs „Rechtsverordnungsmedizin“ das Wort „Reichseinheitsmedizin“ unterlaufen, weil jemand anders das auch schon einmal gesagt hatte und sich das ein bisschen festgesetzt hatte. Das war also etwas zwischen Versprecher und Freud. Ich habe mich öffentlich dazu bekannt, dass mir das passiert ist. Ich finde den Ausdruck auch wegen seiner leichten Anrüchigkeit nicht so besonders gut und habe ihn deswegen öffentlich zurückgenommen. Aber „Rechtsverordnungsmedizin“ ist das, was genau stimmt. So müssen wir es bezeichnen, denn es ist einfach die Wahrheit. Ich glaube, so sollten wir es ganz klar darstellen.

Jetzt hat Frau Berendes das Wort. Bitte schön.

© 2004, Bundesärztekammer.