Dr. Munte, Bayern:
Herr Präsident! Verehrtes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich spreche zu einem Antrag, der demnächst umgedruckt wird. Es geht
um ein Gutachten von Professor Schnapp, einem Verfassungsrechtler
und Kassenarztrechtler. Er hat festgestellt, dass es nicht in Ordnung
ist, dass in Medizinischen Versorgungszentren Ärzte angestellt werden
können, im ambulanten kassenärztlichen Bereich aber nicht in demselben
Ausmaß. Das ist eine Benachteiligung der niedergelassenen Ärzteschaft,
die nicht in Medizinischen Versorgungszentren arbeitet.
Wir müssen den Gesetzgeber bitten, SGB V, die Zulassungsverordnung,
so zu ändern, dass es keine Unterschiede in dieser Beziehung zwischen
den Medizinischen Versorgungszentren und dem Kassenarztbereich gibt.
Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr Munte. – Als nächster Redner bitte Herr Zollner aus
Baden-Württemberg. |