Dr. Gitter, Bremen:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Professor Geraedts
hat in seinem Referat sehr eindrücklich gezeigt, dass kein zwingender
Zusammenhang zwischen Menge und Qualität besteht. Deswegen beantrage
ich, im Vorstandsantrag II-1 im ersten Absatz den ersten Satz zu ändern,
dass es heißt, dass zwischen Qualität und der Menge der Leistungserbringung
grundsätzlich ein Zusammenhang bestehen kann. Das ist meines Erachtens
präziser und macht deutlich, dass wir sehr wohl für Qualität sind, aber
nicht für eine politisch motivierte künstliche Verknappung des Zugangs
zu Leistungen. (Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages: Danke schön. Die Einfügung des Wortes „kann“
ist eine Abschwächung der Intensität der Aussage. Das wird jedem sofort
klar. Ich bin gebeten worden,
zu verkünden, dass wir die Anträge zu Tagesordnungspunkt IV – (Muster-)Weiterbildungsordnung
– noch vor der Mittagspause verteilen, damit Sie sich auf den Tagesordnungspunkt
IV vorbereiten können. Wenn wir heute Nachmittag noch zu diesem Thema
kommen, haben Sie die Papiere rechtzeitig vorliegen. Anderenfalls
können Sie sich auch heute Nacht damit beschäftigen.
Der nächste
Redner ist Herr Kollege Jaeger. |