Dr. Ungemach, Baden-Württemberg:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zum Antrag III-2.
Die Antragsteller wollen durchaus eine zeitgemäße Berufsordnung schaffen,
die Regelungen für eine Erleichterung der beruflichen Kooperationen
trifft. Natürlich ist auch uns klar, dass die Diskussion im Vorfeld
zeitlich knapp war. Selbstverständlich ist eine eingehende Diskussion
notwendig. Man muss abwarten, ob man es heute schafft oder nicht.
Ganz konkret haben wir Befürchtungen, dass mit
der schnellen Veränderung der Berufsordnung Kartellbildungen ermöglicht
werden und der ärztliche Nachwuchs eher behindert wird. Ich gebe zu,
dass dies nur Befürchtungen sind. Wenn sie jemand vom Tisch bringen
kann, soll er dies tun. Derzeit sind die Befürchtungen vorhanden.
Deswegen sind wir der Auffassung, dass der Antrag des Vorstandes in
zwei Punkten zu verändern ist. Die eine Änderung betrifft § 17
Abs. 1. Die Worte „und zugelassener medizinischer Versorgungszentren“
sollen eingefügt werden. Im Übrigen wollen auch wir, dass, wie Herr
Kunze es vorgetragen hat, § 19 Abs. 2 gestrichen wird. Dabei geht
es um die Beschäftigung angestellter Praxisärzte. Wir sind der Auffassung,
dass ein Facharzt als Praxisinhaber die für ihn fachgebietsfremde
ärztliche Leistung eben nicht durch einen angestellten Facharzt eines
anderen Fachgebiets erbringen sollte.
(Beifall)
Er sollte in der Tat, wie Herr Kunze es gesagt
hat, kein Erfüllungsgehilfe des anderen sein. Auch hier ist unseres
Erachtens der Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung zu beachten.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr Ungemach. – Der nächste Redner ist Herr Lob aus Bayern.
|