TOP III: Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-) Berufsordnung

Tag 2: Mittwoch, 19. Mai 2004 Nachmittagssitzung

Dr. Reusch, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte jetzt sagen, dass ich alles unterstreiche, was Herr Windhorst gesagt hat, und mich wieder hinsetzen. Als Mitglied des Berufsordnungsausschusses und als Niedergelassener will ich Ihnen sagen: Wir brauchen dies dringend. Unsere ärztliche Basis ist sehr viel weiter, als es in manchen Redebeiträgen zum Ausdruck kommt. Wir brauchen die Flexibilisierung und die Liberalisierung, damit sich Ärztinnen und Ärzte, an welcher Stelle auch immer – in niedergelassener Praxis oder im Krankenhaus –, für sie geeignete Modelle zur Versorgung zusammenbauen.

Ich kann die Bedenken verstehen. Ich will Ihnen aber auch sagen: Es fällt mir natürlich schon auf, wenn vier Vorredner, die aus dem Krankenhaus kommen, uns Niedergelassenen ein bisschen sagen: Das geht alles nicht. Der Geist, der durch das SGB V aus der Flasche gelassen wurde, lässt sich doch nicht mehr zurückholen. Die Medizinischen Versorgungszentren sind da. Wer zu den vorgelegten Vorschlägen Nein sagt, erklärt: Es geht nur im Medizinischen Versorgungszentrum. Das aber halte ich für unfair.

(Beifall)

Wir wollen doch gerade unseren Ärzten die Möglichkeit eröffnen, viele Modelle dazwischen zu finden, so wie es für ihre persönliche Lage und die Zusammenarbeit mit ihren Patienten vor Ort sinnhaft ist.

Ich bitte Sie, auch nicht solchen Dingen wie im Antrag III-5 zuzustimmen, dass die weiteren Orte, an denen ein Arzt tätig ist, womöglich durch die Ärztekammer abgesegnet sein müssen. Wollen Sie denn ernsthaft in einer Ärztekammer über die integrierte Versorgung Einzelfall für Einzelfall abstimmen? Das kann es doch nicht sein!

Ich denke, wir sollten den Mut haben, ein Stück Flexibilität zuzulassen. Das betrifft auch § 19 Abs. 2. Wenn Sie die integrierte Versorgung in einer kleinen Form anbieten wollen, dann können Sie es nur als Komplettpaket tun. Daran ist auch nichts Schlimmes. Über § 32 b der Zulassungsverordnung haben wir schon immer, zumindest für Fachgleichheit, den angestellten Arzt auch auf der niedergelassenen Ebene gehabt, der wie ein normaler Arzt behandelt wird, der auch ein Zusatzbudget erhält wie ein normaler Arzt. Das ist auch nicht des Teufels. Leider ist das oft nur deshalb nicht möglich, weil es Zulassungsbeschränkungen gibt.

Fesseln wir uns nicht unnötig; folgen Sie bitte diesem Antrag.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank, Herr Reusch. – Jetzt bitte Herr Kollege Girth aus Hessen.

© 2004, Bundesärztekammer.