Dr. Reusch, Vorstand
der Bundesärztekammer:
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte
jetzt sagen, dass ich alles unterstreiche, was Herr Windhorst gesagt
hat, und mich wieder hinsetzen. Als Mitglied des Berufsordnungsausschusses
und als Niedergelassener will ich Ihnen sagen: Wir brauchen dies dringend.
Unsere ärztliche Basis ist sehr viel weiter, als es in manchen Redebeiträgen
zum Ausdruck kommt. Wir brauchen die Flexibilisierung und die Liberalisierung,
damit sich Ärztinnen und Ärzte, an welcher Stelle auch immer – in niedergelassener
Praxis oder im Krankenhaus –, für sie geeignete Modelle zur Versorgung
zusammenbauen.
Ich kann die Bedenken verstehen. Ich will Ihnen
aber auch sagen: Es fällt mir natürlich schon auf, wenn vier Vorredner,
die aus dem Krankenhaus kommen, uns Niedergelassenen ein bisschen
sagen: Das geht alles nicht. Der Geist, der durch das SGB V aus der
Flasche gelassen wurde, lässt sich doch nicht mehr zurückholen. Die
Medizinischen Versorgungszentren sind da. Wer zu den vorgelegten Vorschlägen
Nein sagt, erklärt: Es geht nur im Medizinischen Versorgungszentrum.
Das aber halte ich für unfair.
(Beifall)
Wir wollen doch gerade unseren Ärzten die Möglichkeit
eröffnen, viele Modelle dazwischen zu finden, so wie es für ihre persönliche
Lage und die Zusammenarbeit mit ihren Patienten vor Ort sinnhaft ist.
Ich bitte Sie, auch nicht solchen Dingen wie im
Antrag III-5 zuzustimmen, dass die weiteren Orte, an denen ein Arzt
tätig ist, womöglich durch die Ärztekammer abgesegnet sein müssen.
Wollen Sie denn ernsthaft in einer Ärztekammer über die integrierte
Versorgung Einzelfall für Einzelfall abstimmen? Das kann es doch nicht
sein!
Ich denke, wir sollten den Mut haben, ein Stück
Flexibilität zuzulassen. Das betrifft auch § 19 Abs. 2. Wenn Sie die
integrierte Versorgung in einer kleinen Form anbieten wollen, dann
können Sie es nur als Komplettpaket tun. Daran ist auch nichts Schlimmes.
Über § 32 b der Zulassungsverordnung haben wir schon immer, zumindest
für Fachgleichheit, den angestellten Arzt auch auf der niedergelassenen
Ebene gehabt, der wie ein normaler Arzt behandelt wird, der auch ein
Zusatzbudget erhält wie ein normaler Arzt. Das ist auch nicht des
Teufels. Leider ist das oft nur deshalb nicht möglich, weil es Zulassungsbeschränkungen
gibt.
Fesseln wir uns nicht unnötig; folgen Sie bitte
diesem Antrag.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank, Herr Reusch. – Jetzt bitte Herr Kollege Girth aus Hessen.
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