TOP III: Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-) Berufsordnung

Tag 2: Mittwoch, 19. Mai 2004 Nachmittagssitzung

Bodendieck, Sachsen:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantrage Schluss der Debatte. Ich denke, die Argumente sind ausreichend ausgetauscht. Im Sinne der Zeitersparnis könnten wir uns jetzt jede Redundanz sparen.

Danke.

(Beifall)


Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön. – Gibt es eine Gegenrede? – Formal. Wer ist für Schluss der Debatte? – Wer ist dagegen? – Das müssen wir zählen. Aber bitte pro Person nur eine Hand heben! Ich frage noch einmal: Wer ist für Schluss der Debatte? – Wer ist gegen Schluss der Debatte? – Enthaltungen? – Einzelne Enthaltungen. Damit ist der Antrag auf Schluss der Debatte mit 112 gegen 101 Stimmen abgelehnt. Wir setzen die Diskussion also fort.

(Beifall – Zuruf)

– Ist das ein weiterer Geschäftsordnungsantrag?

(Zuruf: Schluss der Rednerliste!)

– Das gibt es nicht. Das haben wir in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen. Ich weiß, dass es dies bei manchen Kassenärztlichen Vereinigungen gibt. Bei uns gibt es das aber nicht, weil das nicht in der Geschäftsordnung steht. Haben Sie noch eine Idee?

(Heiterkeit – Zuruf)

– Es wird beantragt, die Redezeit auf zwei Minuten zu verkürzen. Möchte jemand gegen diesen Antrag sprechen? – Formal. Wer möchte die Redezeit auf zwei Minuten verkürzen? – Wer ist dafür, dass wir bei drei Minuten bleiben? – Das Erste war die Mehrheit. Die Redezeit ist also auf zwei Minuten beschränkt, einschließlich des letzten Satzes, wobei ein Semikolon nicht als Schluss des Satzes gilt.

(Heiterkeit)

Der nächste Redner ist Herr Dr. Lindhorst aus Hessen. Bitte schön.

© 2004, Bundesärztekammer.