Dr. Knoblauch zu Hatzbach,
Hessen:
Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich sehe überhaupt
keinen Grund, warum wir uns so sehr vor den Medizinischen Versorgungszentren
fürchten. Wir sind ja nach dem Gesetz selbst in der Lage, das Medizinische
Versorgungszentrum zu gründen. Indem zwei Fächer zusammengehen, sind
sie schon in der Lage, diesen Zusammenschluss als Medizinisches Versorgungszentrum
anerkannt zu bekommen. Dazu brauchen wir keine angestellten Ärzte in
der eigenen Praxis. Ich spreche hier nicht gegen einen vernünftigen
Wettbewerb. Aber es gibt eine unnötige Konkurrenz mit Nachbarschaftspraxen.
Ich denke, wir haben als Kolleginnen und Kollegen
die Möglichkeit, kooperativ zusammenzuarbeiten, auch in der niedergelassenen
Praxis. Wenn wir als Versorgungszentrum die Möglichkeiten des Gesetzes
ausschöpfen, können wir auch über diesen Weg Kolleginnen und Kollegen
die Möglichkeit der Arbeit im Angestelltenverhältnis eröffnen. Dazu
brauchen wir nicht extra in der einzelnen Praxis angestellte Ärzte
anderer Fachgruppen.
Ich bitte Sie, das zu bedenken. Ich meine, § 19
Abs. 2 bedeutet eine große Gefahr für die Freiberuflichkeit der Ärzte.
Im Nachbarland Holland gab es Ende der 70er-/Anfang der 80er-Jahre
noch eine Menge niedergelassener Fachärzte. Das ist mittlerweile vorbei.
Sie sind jetzt alle angestellte Ärzte in Krankenhäusern. Die freie
Niederlassung gibt es nicht mehr. Überlegen Sie sich bitte, ob wir
nicht andere Möglichkeiten haben, die Freiberuflichkeit zu erhalten.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank. Dabei muss man aber sagen, dass die holländischen Fachärzte,
die früher am Krankenhaus eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt haben,
von sich aus den Wunsch geäußert haben, in das Angestelltenverhältnis
zu wechseln. Es gibt bei uns hoffentlich nicht die Gefahr, dass sich
so etwas entwickelt. – Die nächste Rednerin ist Frau Bert aus Hessen.
Bitte schön. |