TOP III: Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-) Berufsordnung

Tag 2: Mittwoch, 19. Mai 2004 Nachmittagssitzung

Dr. Bert, Hessen:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Es ist das erste Mal, seitdem ich an Deutschen Ärztetagen teilnehme, dass es keine Verbote gibt, sondern dass wir durch unsere Berufsordnung Dinge erlaubt bekommen. Das gab es eigentlich noch nie, denn bisher ist immer irgendetwas eingeschränkt worden.

(Beifall)

Jetzt dürfen wir etwas – und schon sind wir entsetzt. Dabei befinden wir uns auch noch auf einer gesetzlichen Grundlage, die es uns ermöglicht, diese Berufsordnung zu verabschieden. Gesetz ist nun einmal Gesetz; daran müssen wir uns halten. Wir sollten die Möglichkeiten für die niedergelassenen Kollegen eröffnen, sich zu verändern. Wir müssen da etwas tun.

Ich schlage vor, dass uns die Kammer Musterverträge dafür zur Verfügung stellt, wie man so etwas machen könnte, also sozusagen eine Anleitung. Wir haben, wie ich hier gehört habe, sehr gute Juristen. Deren Kenntnisse sollten wir hemmungslos ausnutzen, damit wir wissen, welche Richtschnur für uns gilt. Dann könnte daraus etwas werden. Als KV dürfen wir ja bei der integrierten Versorgung nicht mitmischen, aber bei der Berufsordnung können wir auch von der KV her behilflich sein. Das halte ich für sehr wichtig und für sehr gut. Ich bitte Sie, dieser Berufsordnung zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön, Frau Bert. – Als nächster Redner bitte Herr Kollege Oberschelp aus Westfalen-Lippe.

© 2004, Bundesärztekammer.