TOP III: Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-) Berufsordnung

Tag 2: Mittwoch, 19. Mai 2004 Nachmittagssitzung

Dr. Seidler, Saarland:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie, der Beschlussvorlage des Vorstandes zuzustimmen, allerdings mit zwei Änderungen. Die eine Änderung betrifft § 19 Abs. 2. Wir müssen unseren Kollegen, die sich niedergelassen haben, einen Vertrauensschutz bieten. Wir sollten das Selbstverständnis des freien Berufs nicht ohne Not aufgeben. Ich denke, dass wir auch ohne § 19 Abs. 2 die geforderte Flexibilisierung und die Möglichkeiten der Kooperation bereits haben. Wir können raumübergreifende Gemeinschaftspraxen bilden. Wir können Kooperationen bilden, wir können Netze bilden. Das müssen wir nicht auf der Angestelltenebene lösen.

(Beifall)

Der zweite Punkt ist folgender. Wir schaffen uns mit der Verabschiedung des § 19 Abs. 2 eine Fülle von rechtlichen Folgeproblemen, und zwar in der GOÄ, im EBM und sogar beim SGB V, wenn wir bedenken, dass nach § 85 Abs. 2 die Regelleistungsvolumina arztgruppenbezogen abgeschlossen werden müssen. Auch das müsste geändert werden.

Ein ganz wichtiger Punkt: Die Überwachungspflicht des Angestellten einer anderen Fachgruppe müsste vom Praxisinhaber geleistet werden. Das ist haftungsrechtlich nicht zu leisten. Ich könnte einen Angestellten einer anderen Fachgruppe als Praxisinhaber nicht haftungsrechtlich überwachen. Das ist ein grundsätzliches Problem.

Ganz klar möchte ich sagen: Die Probleme lassen sich auch ohne § 19 Abs. 2 lösen.

Es ist der Antrag gestellt worden, § 23 Abs. 1 c  zu streichen. Danach sollen Gewinne an Nichtärzte ausgeschlossen werden. Das ist mit dem aktuellen GmbH-Recht nicht vereinbar. Wenn Sie das wollen – das ist natürlich möglich –, dann müssen Sie das GmbH-Recht ändern. Aber das ist nicht unsere Aufgabe, sondern Aufgabe des Bundesgesetzgebers. Deshalb sehe ich das als sehr problematisch an.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön. – Jetzt bitte Herr Kollege Bartmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein.

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