TOP III: Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-) Berufsordnung

Tag 2: Mittwoch, 19. Mai 2004 Nachmittagssitzung

Mälzer, Berlin:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich über den Mut der Bundesärztekammer und schließe mich dem Vorschlag an. Ich bitte Sie, sich § 17 Abs. 2 Satz 1 näher anzuschauen. Da ist nachträglich in der Tischvorlage ein Wort eingefügt worden. Abs. 2 lautet gemäß der Vorlage:

Dem Arzt ist es gestattet, über den Praxissitz hinaus an zwei weiteren Orten ärztlich tätig zu sein.

Das widerspricht den heutigen Gepflogenheiten, dass Ärzte an mehreren Stellen ausgelagerte Praxisräume nutzen. Mit der Begrenzung auf zwei weitere Orte schränken wir unnötigerweise das ein, was bereits jetzt an Freiheiten vorhanden ist. Ich möchte Herrn Potthoff zitieren: Wir sollten uns nicht einschränken, sondern nach vorne schauen. Wir sollten nicht das Bestehende zurücknehmen, sondern mutig nach vorne gehen.

Aus meiner Sicht sollte die Beschränkung auf zwei weitere Orte entfallen. Dann wäre ich mit der hervorragenden Vorlage sehr glücklich.

Danke.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank, Herr Mälzer. – Als nächster Redner bitte Herr Kollege Handrock aus Berlin.

© 2004, Bundesärztekammer.