TOP III: Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-) Berufsordnung

Tag 2: Mittwoch, 19. Mai 2004 Nachmittagssitzung

Dr. Schade, Baden-Württemberg:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ausführlich und lange diskutiert – und das ist gut so. Wir hatten zunächst den Antrag eingebracht, diese Debatte und die Abstimmung zu verschieben, weil noch zu viel unklar ist. Für viele von uns ist manches immer noch nicht definitiv geklärt.

Ich habe mit ein bisschen Verwunderung festgestellt, dass die Diskussion über § 19 Abs. 2 zwischen der niedergelassenen Ärzteschaft auf der einen Seite und dem Marburger Bund auf der anderen Seite geführt wurde. Das sollte nicht sein. Wir sind hier auf dem Deutschen Ärztetag und sollten für die gesamte deutsche Ärzteschaft eine Lösung finden.

(Vereinzelt Beifall)

Sie haben gehört, dass die jungen Kolleginnen und Kollegen Bedenken haben, durch § 19 Abs. 2 länger im Angestelltenverhältnis verharren zu müssen und dass die Chancen, zukünftig in freier Praxis tätig zu sein, nicht vorhanden sind. Wir müssen uns auch vergegenwärtigen, dass bereits jetzt die Möglichkeit besteht, als angestellter Arzt in einer Praxis oder in anderen Verhältnissen nach Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums tätig zu werden. Diese Chance ist eigentlich schon im niedergelassenen Bereich gegeben. Die Ängste, die die jungen Kollegen haben, beruhen ganz einfach darauf, dass wir in den Ballungszentren, in den Großstädten solche Zentren für Labor, für Radiologie usw. haben. Die Kollegen, die dort arbeiten, arbeiten wirklich unter schlimmeren Bedingungen als in der Klinik. Da die Chance, sich als Medizinisches Versorgungszentrum zu öffnen, schon jetzt vorhanden ist, plädiere ich dafür, § 19 Abs. 2 nicht zu verabschieden.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank, Herr Schade. – Jetzt bitte Herr Crusius als derzeit letzter Redner.

© 2004, Bundesärztekammer.