Prof. Dr. Dr. h. c.
Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank, Ingo Flenker. – Damit kommen wir zur Abstimmung. Ich
schlage vor, dass wir zunächst über den schriftlich eingereichten
Generalantrag von Herrn Potthoff abstimmen, der – versehen mit der
erforderlichen Zahl von Unterschriften – beinhaltet, alle Anträge
zum Tagesordnungspunkt III außer dem Antrag, den der Vorstand eingereicht
hat, hier mit Ausnahme des § 19 Abs. 2, der abgestimmt werden möge,
an den Vorstand zu überweisen. Das würde die ganze Materie auf §
19 Abs. 2, ja oder nein, reduzieren. Alle sonstigen Anträge, ob
sie nun einen Änderungsantrag zum Vorstandsantrag darstellen oder
ob es weiter gehende Anträge sind, die mit dem konkreten Antrag
nicht im Zusammenhang stehen, würden dann an den Vorstand der Bundesärztekammer
überwiesen.
Ich frage: Wer möchte diesem Antrag von Herrn Potthoff
zustimmen? – Wer ist dagegen, möchte also alle Anträge abstimmen? – Das ist
deutlich die Mehrheit. Dann geschieht das so.
Wir kommen zunächst zu Ziffer I. Dabei geht es um § 17,
Niederlassung und Ausübung der Praxis. Zu § 17 gibt es auch den Antrag III-2. Danach sollen außer den
Krankenhäusern und den konzessionierten Privatkliniken auch zugelassene
Medizinische Versorgungszentren erwähnt werden. Ferner soll es statt „in einer
Praxis“ heißen: „in eigener Praxis“.
Wer möchte dem Antrag 2 bezüglich § 17 Abs. 1 in dieser Fassung
zustimmen? – Wer ist dagegen, dass wir es ändern? – Das müssen wir zählen.
Ich frage also noch einmal: Wer möchte § 17 Abs. 1 in der Fassung des Antrags 2
zustimmen? – Wer ist dagegen, dass wir § 17 Abs. 1 in der Fassung des
Antrags 2 beschließen? – Wer möchte sich enthalten? - Einige Enthaltungen.
97 waren für die Änderung und 119 gegen die Änderung.
(Beifall)
Damit kommen wir zu § 17 Abs. 2. Dazu liegen die Anträge
13 und 5 vor. Antrag 13 ist der weiter gehende Antrag. Er sieht für § 17 Abs. 2
Satz 1 folgende Fassung vor:
Dem Arzt ist es gestattet, über den Praxissitz hinaus an
weiteren Orten ärztlich tätig zu sein.
Nach Antrag 5 soll § 17 Abs. 2 lauten:
Dem Arzt ist es gestattet, über den Praxissitz hinaus
beschränkt auf einzelne ärztliche Leistungen an weiteren Orten ärztlich tätig
zu sein. Die Ärztekammer kann, soweit es die Sicherstellung der ärztlichen
Versorgung erfordert, die Genehmigung für eine weiter gehende Tätigkeit
außerhalb des Praxissitzes erteilen. Der Arzt hat Vorkehrungen für eine ordnungsgemäße
Versorgung seiner Patienten an jedem Ort seiner Tätigkeiten zu treffen.
Der weiter gehende Antrag ist der Antrag III-13. Wer möchte § 17 Abs. 2 im Sinne
des Antrags 13 formuliert wissen? – Wer ist dagegen? – Das ist die Mehrheit.
Damit ist der Antrag 13 abgelehnt.
Dann kommen wir zum Antrag III-5, der das mehr ausdifferenziert und der Kammer dabei auch
Aufgaben überträgt. Wer ist für den in diesem Antrag vorgeschlagenen Text des §
17 Abs. 2? – Wer ist dagegen? – Das ist die Mehrheit. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Zu § 17 Abs. 3 gibt es keine Änderungsanträge. Wer stimmt
dem Antrag des Vorstandes zu § 17 Abs. 3 zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält
sich? – Dann ist der vorgeschlagene Text klar angenommen.
Auch zu § 17 Abs. 4 liegen keine Änderungsanträge vor. Wer
ist mit dem in der Vorlage enthaltenen Text des § 17 Abs. 4 einverstanden? –
Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist so beschlossen.
Zu § 17 Abs. 5 gibt es ebenfalls keine Änderungsanträge.
Wer ist für § 17 Abs. 5 in der vom Vorstand vorgeschlagenen Fassung? – Wer
ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist auch dieser Text klar beschlossen.
Wir kommen zu § 18 Abs. 1, zu dem der Vorstand folgende
Fassung vorschlägt:
Ärzte dürfen sich zu Berufsausübungsgemeinschaften – auch beschränkt
auf einzelne Leistungen –, zu Organisationsgemeinschaften, zu medizinischen
Kooperationsgemeinschaften und Praxisverbünden zusammenschließen.
Es liegt kein Änderungsantrag vor. Wer ist für diesen
Text? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Dann ist dieser Text
beschlossen.
Zu § 18 Abs. 2 gibt es ebenfalls keinen Änderungsantrag.
Wer stimmt dem zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Text ist
ebenfalls klar beschlossen.
Zu § 18 Abs. 3 liegt der Antrag III-8 vor, wonach der erste Satz in § 18 Abs. 3 folgendermaßen
lauten soll:
Die Zugehörigkeit zu mehreren
Berufsausübungsgemeinschaften ist zulässig, wobei der Arzt oder die Ärztin an
einer Stelle, an der sie oder er tätig ist, nur einer
Berufsausübungsgemeinschaft angehören darf.
Das ist also eine Beschränkung. Wer möchte diesem Antrag
von Herrn Doench zustimmen? – Wer ist dagegen? – Das ist die Mehrheit. Wer
enthält sich? – Der Antrag ist abgelehnt.
Sind Sie damit einverstanden, dass wir über § 18 Abs. 4
bis 6 gemeinsam abstimmen, da keine Änderungsanträge vorliegen?
(Zurufe: Ja!)
– Danke. Wer stimmt § 18 Abs. 4 bis 6 in der
Vorstandsfassung zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das
beschlossen.
Der Vorstand schlägt vor, nach § 18 einen § 18 a –
Ankündigung von Berufsausübungsgemeinschaften und sonstigen Kooperationen –
einzufügen. Da zu allen drei Absätzen keine Änderungsanträge vorliegen, frage
ich Sie, ob Sie damit einverstanden sind, dass wir über den gesamten Text des §
18 a in einem Abstimmungsvorgang abstimmen.
(Zurufe: Ja!)
– Gut. Wer stimmt § 18 a in der vom Vorstand vorgelegten
Fassung zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist dieser Paragraph
so bestätigt.
Zu § 19 – Beschäftigung angestellter Praxisärzte – gibt es
hinsichtlich Abs. 1 keinen Änderungsantrag. Wer möchte § 19 Abs. 1 zustimmen? –
Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einzelne Enthaltungen. Das ist so
beschlossen.
Zu § 19 Abs. 2 gibt es zwei Änderungsanträge, und zwar zum
einen den Antrag III-2, wonach dieser Absatz ersatzlos gestrichen werden
soll, und Antrag III-6, wonach das Wort „Behandlungsauftrag“ durch das
Wort „Versorgungsauftrag“ ersetzt werden soll.
Zunächst müssen wir darüber abstimmen, ob § 19 Abs. 2
gestrichen werden soll. Wer möchte § 19 Abs. 2 streichen? – Das müssen wir
auszählen. Ich frage also noch einmal: Wer möchte § 19 Abs. 2 streichen? – Wer
möchte § 19 Abs. 2 nicht streichen, sondern prinzipiell bestehen lassen? –
Wer möchte sich enthalten? Bitte auch die Enthaltungen zählen, denn dann wissen
wir auch, wie viele der 250 Delegierten noch anwesend sind. – Es haben sich
zehn enthalten, 95 wollen die Streichung, 135 wollen diesen Absatz unverändert
lassen.
(Beifall)
Damit ist der Antrag III-2
hinsichtlich seiner Ziffer 2 abgelehnt.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag III-6. Wer möchte das Wort
„Behandlungsauftrag“ durch das Wort „Versorgungsauftrag“ ersetzen?
(Zuruf: Was ist der
Unterschied?)
– Ich weiß es nicht. Versorgung ist etwas Umfassenderes
als Behandlung. Wer ist für das Wort „Versorgungsauftrag“? – Wer ist dafür, dass
das Wort „Behandlungsauftrag“ bestehen bleibt? – Es bleibt bei dem Wort
„Behandlungsauftrag“. Der Antrag ist abgelehnt.
Zu § 19 Abs. 3 und 4 liegen keine Änderungsanträge vor.
Wer stimmt dem Vorstandstext zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Die
beiden Absätze bleiben unverändert.
Der Vorstand schlägt Ihnen vor, die §§ 22 und 22 a
aufzuheben. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Damit sind die §§ 22 und
22 a aufgehoben.
Der Vorstand schlägt vor, nach § 23 einen § 23 a –
Ärztegesellschaften – mit zwei Absätzen einzufügen. Der Antrag III-12 verlangt, Abs. 1 c zu streichen.
Wer ist für diese Streichung? – Wer ist dagegen? – Das ist die Mehrheit. Wer
enthält sich? – Zahlreiche Enthaltungen. Abs. 1 c bleibt bestehen. Der Antrag
ist abgelehnt.
Wir können jetzt über den unveränderten § 23 a en bloc
abstimmen, wenn Sie einverstanden sind. Wer stimmt der vorgelegten Fassung zu?
– Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist § 23 a beschlossen.
Zu dem vorgeschlagenen § 23 b liegen keine
Änderungsanträge vor. Können wir en bloc abstimmen? – Sie sind einverstanden.
Danke. Wer stimmt § 23 b zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einzelne
Enthaltungen. § 23 b ist so beschlossen.
Wir kommen zu § 23 c. Wer stimmt dem zu? – Wer ist
dagegen? – Wer enthält sich? – § 23 c ist angenommen.
Wir kommen zu § 23 d, Praxisverbund. Wer stimmt dem zu? –
Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist auch das beschlossen.
Der Vorstand schlägt Ihnen vor, Kapitel D II Nrn. 7 bis 11
aufzuheben. Wer stimmt dieser Aufhebung zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält
sich? – Dann ist die Aufhebung erfolgt.
Wir kommen jetzt zu Ziffer II des Vorstandsantrags. Dabei
geht es um die Fortbildung. § 4 Abs. 2 soll folgende Fassung erhalten:
Auf Verlangen muss der Arzt seine Fortbildung nach Absatz
1 gegenüber der Ärztekammer durch ein Fortbildungszertifikat einer Ärztekammer
nachweisen.
Änderungsanträge liegen nicht vor. Wer stimmt zu? – Wer
ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das beschlossen.
Wir kommen zu Ziffer III des Vorstandsantrags. Sie
betrifft die Deklaration von Helsinki. Wir haben bereits auf dem vorigen
Deutschen Ärztetag beschlossen, dass das geschehen soll; jetzt geht es um die
exakte Formulierung. In § 15 – Forschung – soll folgender Abs. 4 angefügt
werden:
Der Arzt beachtet bei der Forschung am Menschen die in
der Deklaration von Helsinki des Weltärztebundes niedergelegten ethischen
Grundsätze für die medizinische Forschung am Menschen.
Wer stimmt diesem Text zu? – Wer ist dagegen? – Wer
enthält sich? – Dann ist auch das beschlossen.
Schließlich kommen wir noch zu Ziffer IV des
Vorstandsantrags. Danach soll Satz 2 der Präambel folgende Fassung erhalten:
Dafür geben sich die deutschen Ärztinnen und Ärzte die
nachstehende Berufsordnung.
Wer ist dafür, dass wir diesen Satz so formulieren? – Wer
ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das beschlossen.
Wir kommen nunmehr zur Gesamtabstimmung über die
Novellierung der (Muster-)Berufsordnung. Wer möchte der (Muster-)Berufsordnung
in der geänderten Fassung zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? –
Einzelne Enthaltungen, aber ansonsten mit riesiger Mehrheit zugestimmt.
(Beifall)
Vielen Dank für diese Entscheidung und für die Bewältigung
des Tagesordnungspunktes. Vielen Dank, Ingo Flenker, vielen Dank allen Damen
und Herren der Berufsordnungsgremien. Vielen Dank, Frau Wollersheim, vielen
Dank auch denjenigen, die sich vonseiten der Landesärztekammern an der Arbeit
beteiligt haben. Ich glaube, wir werden gelobt werden, dass wir das heute
geschafft haben. Damit ist der Tagesordnungspunkt III bewältigt. Herzlichen
Dank.
(Beifall)
Jetzt kommen noch die Anträge, die nicht zu dem
Änderungstext konkret gehören. Wir kommen zu den Anträgen III-3 und III-11. Beide
Anträge kommen von dem Kollegen Windau und sollen zu folgendem Text
zusammengefasst werden:
Die Ärzteschaft wird ihre Berufsordnungen aufgrund der
neuen Versorgungsstrukturen den Erfordernissen einer freien und wirtschaftlich
sinnvollen Niederlassung in einer Einzelpraxis angleichen. Damit sollen
Benachteiligungen insbesondere gegenüber Medizinischen Versorgungszentren
vermieden werden.
Der Deutsche Ärztetag fordert den/die Gesetzgeber auf,
die sozialrechtlichen und anderen Regelungen so zu ändern, dass die
Kompatibilität zu den Beschlüssen des 107. Deutschen Ärztetages zur
(Muster-)Berufsordnung schnellstens hergestellt wird. Dies unter besonderer
Berücksichtigung der Chancengleichheit von niedergelassenen Kollegen und
Versorgungszentren.
Ist das so zulässig, Frau Wollersheim? – Gut. Wer stimmt
den beiden Anträgen 3 und 11 zu? – Wer ist dagegen? – Das Erste war die
Mehrheit. Wer enthält sich? – Beide Anträge sind angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag III-9. Danach wird der Gesetzgeber
aufgefordert, zur Klarstellung in § 20 Abs. 1 der Zulassungsverordnung für
Ärzte folgende Sätze 2 bis 4 anzufügen:
Als Tätigkeit im Sinne von Satz 1 gilt nicht ein
Anstellungsverhältnis in einem Medizinischen Versorgungszentrum, dessen
(Mit-)Gründer der Vertragsarzt ist. Die Tätigkeit des Vertragsarztes als
Angestellter des Medizinischen Versorgungszentrums darf nicht das Schwergewicht
der Gesamttätigkeit des Vertragsarztes bilden. Er muss im erforderlichen Maße
der ambulanten Versorgung in seiner Eigenschaft als Vertragsarzt zur Verfügung
stehen.
Das ist auch bei der KBV ein Thema gewesen.
(Zuruf:
Vorstandsüberweisung!)
– Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Wer möchte
zustimmen, dass dieser Antrag an den Vorstand überwiesen wird? – Wer ist
dagegen? – Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen.
Jetzt kommen wir zum Antrag III-7. Der Antrag lautet:
Das BMGS wird aufgefordert, § 20 der ZulassungsVO zeitnah
zu liberalisieren und sich bei der Novellierung an den auf dem 107. Deutschen
Ärztetag beschlossenen Änderungen der (Muster-)Berufsordnung zu orientieren.
(Zuruf:
Vorstandsüberweisung!)
– Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Wer möchte den
Antrag 7 an den Vorstand überweisen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? –
Dann ist der Antrag an den Vorstand
überwiesen.
Jetzt haben wir noch über den zweiten Teil des Antrags III-4 abzustimmen. Der Antragstext
lautet:
Der Vorstand der Bundesärztekammer wird aufgefordert, ein
Konzept über ein das Berufsrecht begleitendes Institut an einer Universität
vorzulegen, vergleichbar mit einer bereits existierenden Einrichtung der
Bundessteuerberaterkammer an der Universität Halle.
Dieser Antrag hat auch finanzielle Auswirkungen.
(Zuruf:
Vorstandsüberweisung!)
– Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Wer möchte den
Antrag an den Vorstand überweisen? – Wer möchte das nicht? – Das ist nicht klar
zu entscheiden. Ich frage noch einmal: Wer möchte den Antrag an den Vorstand
überweisen? – Wer möchte das nicht? – Das ist die Mehrheit. Damit kommen wir
zur Abstimmung über den Antrag. Wer möchte dem Antrag 4 in seinem zweiten Teil
zustimmen? – Das sind gar nicht so viele. Wer ist dagegen? – Das ist die Mehrheit.
Damit ist dieser Teil des Antrags abgelehnt.
Damit haben wir den Tagesordnungspunkt III bewältigt. Noch
einmal herzlichen Dank, Ingo Flenker, Frau Wollersheim und allen anderen.
(Beifall)
Möchten Sie eine Pause machen?
(Zustimmung)
– Dann machen wir jetzt einige Minuten Pause. Anschließend
können Sie entscheiden, ob wir mit der Weiterbildung oder der Fortbildung
fortsetzen. Mit der Fortbildung könnten wir heute fertig werden, mit der
Weiterbildung nicht. Wer ist dafür, dass wir mit der Weiterbildung fortfahren?
– Wer ist für Fortbildung? – Dann beginnen wir nach einer kurzen Pause mit der
Fortbildung.
(Unterbrechung)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Meine Damen und Herren! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.
Ich rufe Tagesordnungspunkt V auf.
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