Dr. Thierse, Berlin:
Herr Hoppe, „Experte“ ist zu viel der Ehre. Danke schön.
Es ist ein bisschen überraschend, dass dieser Tagesordnungspunkt,
dessen Behandlung eigentlich erst für morgen Nachmittag vorgesehen
ist, schon jetzt behandelt wird. Die Anträge sind noch nicht umgedruckt.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Ich stimme Ihnen zu. Das gilt auch für uns. Wir müssen zusehen, dass
wir die Zeit nutzen. Ich wusste ja nicht, dass wir uns hinsichtlich
der Politik so einig sind, dass wir für diesen Themenbereich so wenig
Zeit benötigten.
Dr. Thierse, Berlin:
Sie meinen: gegen die Politik. – Wir diskutieren hier ein bisschen
im luftleeren Raum. Zur Suchtmedizinischen Grundversorgung werden
Sie, falls das noch umgedruckt wird, einen Antrag von Berlin vorfinden.
Er hat zum Inhalt, die Zeit der Weiterbildung um 80 Stunden Hospitation
oder Visitation in einer suchtmedizinischen Schwerpunkteinrichtung
zu erweitern.
Die Begründung für diese Ergänzung lautet: Wir
sind der Meinung, dass man die Suchtmedizinische Grundversorgung
nicht in einem Frontalunterricht von 50 Stunden lernen kann,
sondern man muss Erfahrungen sammeln, man muss Erfahrungen am und
mit dem Patienten sammeln, gerade bei dieser etwas problematischen
Patientengruppe.
Wir sind der Meinung, dass erwartet werden kann,
dass jemand, der dies speziell betreiben will, sich entweder in
einem Schwerpunkt informiert, der die Suchtmedizinische Versorgung
regelhaft durchführt und dort auch auf Fallen hingewiesen werden
kann, oder sich jemanden zur Visitation holt, der ihn entsprechend
schult.
Danke schön.
(Vereinzelt
Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Lippert-Urbanke
aus Niedersachsen. Bitte schön. |