TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Tag 1: Dienstag, 18. Mai 2004 Nachmittagssitzung

Dr. Thierse, Berlin:

Herr Hoppe, „Experte“ ist zu viel der Ehre. Danke schön.

Es ist ein bisschen überraschend, dass dieser Tagesordnungspunkt, dessen Behandlung eigentlich erst für morgen Nachmittag vorgesehen ist, schon jetzt behandelt wird. Die Anträge sind noch nicht umgedruckt.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Ich stimme Ihnen zu. Das gilt auch für uns. Wir müssen zusehen, dass wir die Zeit nutzen. Ich wusste ja nicht, dass wir uns hinsichtlich der Politik so einig sind, dass wir für diesen Themenbereich so wenig Zeit benötigten.


Dr. Thierse, Berlin:

Sie meinen: gegen die Politik. – Wir diskutieren hier ein bisschen im luftleeren Raum. Zur Suchtmedizinischen Grundversorgung werden Sie, falls das noch umgedruckt wird, einen Antrag von Berlin vorfinden. Er hat zum Inhalt, die Zeit der Weiterbildung um 80 Stunden Hospitation oder Visitation in einer suchtmedizinischen Schwerpunkteinrichtung zu erweitern.

Die Begründung für diese Ergänzung lautet: Wir sind der Meinung, dass man die Suchtmedizinische Grundversorgung nicht in einem Frontalunterricht von 50 Stunden lernen kann, sondern man muss Erfahrungen sammeln, man muss Erfahrungen am und mit dem Patienten sammeln, gerade bei dieser etwas problematischen Patientengruppe.

Wir sind der Meinung, dass erwartet werden kann, dass jemand, der dies speziell betreiben will, sich entweder in einem Schwerpunkt informiert, der die Suchtmedizinische Versorgung regelhaft durchführt und dort auch auf Fallen hingewiesen werden kann, oder sich jemanden zur Visitation holt, der ihn entsprechend schult.

Danke schön.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Lippert-Urbanke aus Niedersachsen. Bitte schön.
© 2004, Bundesärztekammer.