TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Tag 3: Donnerstag, 20. Mai 2004 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Wir kehren jetzt zu Tagesordnungspunkt IV – Weiterbildungsordnung – zurück. Die Einführung durch Herrn Dr. Koch ist bereits erfolgt. Einen Teil haben wir bereits absolviert. Möchte Herr Koch noch etwas ausführen? – Das ist nicht der Fall.

Ich trage zunächst einmal vor, was bei uns anliegt. Es gibt von Herrn Kollegen Pickerodt aus Berlin den Antrag:

Der 107. Deutsche Ärztetag überweist alle Anträge zu einer Änderung der (Muster-)Weiterbildungsordnung mit Ausnahme der Vorstandsanträge an den Vorstand.

(Beifall)

Ein gleich lautender handgeschriebener Antrag ist gerade eingetroffen. Es ist ein Antrag auf Vorstandsüberweisung aller Anträge, die Vorschriften der (Muster-)Weiterbildungsordnung ändern oder ergänzen wollen, mit Ausnahme der Anträge zur Betriebsmedizin, zum Qualitätsmanagement und zur Suchtmedizinischen Grundversorgung.

(Beifall)

Es gibt zwei Wortmeldungen zur Geschäftsordnung vor Eintritt in die Tagesordnung. Die eine Wortmeldung kommt von Herrn Mitrenga, die andere von Herrn Kollegen Emminger. Ich habe mit Absicht die beiden Anträge vorgestellt, damit die beiden Herren, die sich zu Wort gemeldet haben, das bei ihren Ausführungen mit berücksichtigen können.

Das Wort hat zunächst Herr Kollege Mitrenga. Er hat ebenfalls einen Antrag, in schöner Schrift geschrieben, gestellt, den er jetzt wohl selbst vorstellen wird. Bitte schön.

© 2004, Bundesärztekammer.