TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Tag 3: Donnerstag, 20. Mai 2004 Vormittagssitzung

Büchner, Schleswig-Holstein:

Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantrage keine dritte Lesung, sondern die Redezeitbegrenzung auf drei Minuten.

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Das hat jemand schon früher getan. Das gilt jetzt aber nur noch für die drei Blöcke Betriebsmedizin, Suchtmedizinische Grundversorgung und Ärztliches Qualitätsmanagement. Das ist es, was wir uns jetzt thematisch vornehmen und gründlich ausdiskutieren müssen. Alles andere wird den Vorstand und die Weiterbildungsgremien beschäftigen.

Wer möchte die Redezeitbegrenzung auf drei Minuten befürworten? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Die Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten ist beschlossen.

Als erster Redner Herr Kollege Flenker zum Thema Suchtmedizin. Ich glaube, wir teilen es nicht auf; man kann Suchtmedizin, Qualitätsmanagement und Betriebsmedizin auseinander halten, die Wortmeldungen dazu auch. – Bitte, Herr Flenker.

© 2004, Bundesärztekammer.