TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Tag 3: Donnerstag, 20. Mai 2004 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Flenker, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte Sie nachhaltig bitten, dem Antrag V-3 des Vorstandes in unveränderter Fassung zuzustimmen und den Antrag 9 von Herrn Thierse, die Zusatzweiterbildung um 80 Stunden Hospitation oder Supervision durch eine suchtmedizinische Schwerpunkteinrichtung zu erweitern, abzulehnen. Es ist sicherlich keine Frage, dass man Qualitätsanforderungen immer weiter steigern kann. Man muss aber berücksichtigen, dass die jetzt vorliegende Suchtmedizinische Grundversorgung mit 50 Stunden Kursweiterbildung beispielsweise zwölf Stunden motivierende Gesprächsführung umfasst. Wir haben bereits jetzt das überaus große Problem, Kolleginnen und Kollegen davon zu überzeugen, diese Weiterqualifikation zu erwerben.

Sie wissen weiterhin, dass diese Qualifikation Voraussetzung ist, um im Bereich des GKV-Systems eine Substitutionsbehandlung bei Opiatabhängigen durchzuführen. Ich glaube, wenn Sie dem Antrag von Herrn Thierse, der diese Erweiterung vorsieht, zustimmen, was ich in keinster Weise hoffe, wird es uns fast unmöglich sein, die Voraussetzungen für eine vernünftige suchtmedizinische Betreuung Opiatabhängiger im GKV-System zu erreichen.

Ich bitte Sie nachhaltig, den Antrag abzulehnen.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Bicker. Er spricht zur Betriebsmedizin.

© 2004, Bundesärztekammer.