TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Tag 3: Donnerstag, 20. Mai 2004 Vormittagssitzung

Zimmer, Nordrhein:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich mir die Rückseite der Ausführungsbestimmungen zum Qualitätsmanagement anschaue, sehe ich, dass wir folgenden witzigen Sachverhalt schaffen: Derjenige, der hier ausgebildet werden soll, ist ja nicht derjenige, der es macht, sondern derjenige, der trainieren soll, wie man es macht. Vor diesem Hintergrund ist es natürlich höchst fatal, dass wir hier für mein Verständnis eine Weiterbildungsqualifikation schaffen, die zwar führungsfähig ist, die aber die entsprechende Person nicht verpflichtet, es selber zu machen.

Für die Niedergelassenen bedeutet dies: Sie müssen nach dem Gesetz das Qualitätsmanagement durchführen, haben aber nicht die Möglichkeit, das anzukündigen, sondern müssen es im Sinne eines Qualitätshandbuchs nachweisen. Ich kann Sie nur dringend bitten, dieses nicht als Zusatzbezeichnung zu verabschieden, sondern den Kammern die Möglichkeit zu geben, Trainerkurse für Qualitätsmanagement mit diesen Inhalten anzubieten, das Ganze auf curriculärer Ebene als nicht führungsfähig sicherzustellen. Anderenfalls kommt die völlig verquere Situation zustande, dass die Trainer es führen könnten, aber diejenigen, die es durchführen, das nicht als Zusatzbezeichnung auf dem Schild führen können.

Ich bitte Sie dringend, zu bedenken, dass wir nicht diejenigen, die es durchführen, in die Situation bringen sollten, unterwertig gegenüber denjenigen zu erscheinen, die als Trainer dafür zwar lizensiert sind, aber unter Umständen in dem Geschäft selber nie die Qualitätsmanagementrichtlinien haben einhalten müssen.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön, Herr Zimmer. – Jetzt bitte Herr Voigt aus Niedersachsen zum Thema Betriebsmedizin.

© 2004, Bundesärztekammer.