Dr. Beck, Thüringen:
Sehr geehrter Herr Präsident!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Empfehlung des Vorstandes der
Bundesärztekammer zur Abschaffung der Zusatzweiterbildung Betriebsmedizin
energisch unterstützen. Die Qualität und die Struktur der Weiterbildungsordnung
haben einen Anspruch zu erfüllen, den wir uns selbst gestellt haben. Dieser
wird durch die nach der alten Ordnung bestehenden Möglichkeiten nicht erfüllt.
Wir können nicht diesen uns selbst gestellten Anspruch herunterreden.
Sie erinnern sich sicher an die Begründung der
Antragsteller für den Erhalt der Betriebsmedizin auf dem 106. Deutschen
Ärztetag in Köln. Dass es nicht genügend Weiterbildungsstellen für
Arbeitsmedizin gibt, ist doch ein Märchen. Es gibt unbesetzte Stellen und es
gibt Versorgungslücken in den Betrieben. Diese sind aber eine Folge des
generellen Nachwuchsmangels bei den Ärzten. Die Weiterbildungsordnung ist hier
nicht das geeignete Instrument zur Regelung.
Es ist auch klar, dass es einen Bestandsschutz für die
bereits tätigen und in Weiterbildung befindlichen Betriebsmediziner gibt.
Herr Voigt, den von Ihnen erwähnten Artikel im „Deutschen
Ärzteblatt“ habe auch ich gelesen. Er weist ein großes Manko auf: Die Zahlen
geben keinen Aufschluss darüber, mit welchem Anteil an betriebsärztlicher
Tätigkeit dort
überhaupt gearbeitet wird. Fachärzte für Arbeitsmedizin sind in der Regel in
Vollzeit tätig, Betriebsmediziner nur am Mittwochnachmittag oder wenige Stunden
in der Woche als Ergänzung zu ihrer Hausarzttätigkeit.
Nicht zuletzt möchte ich Ihnen als Ärztin in Weiterbildung
für Arbeitsmedizin den Hinweis geben, dass gerade die aufgewertete
Weiterbildung mit einem Abschluss als Facharzt für Arbeitsmedizin eine
Alternative zu den unwirtlichen Bedingungen der Tätigkeit in Klinik und Praxis
ist.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Frau Kollegin
Beck. – Als nächste Rednerin bitte Frau Dr. Gitter aus Bremen.
|