TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Tag 3: Donnerstag, 20. Mai 2004 Vormittagssitzung

Dr. Wolter, Vorstand der Bundesärztekammer:

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zum Antrag 1 des Vorstandes der Bundesärztekammer. Diejenigen, die beim vorjährigen Ärztetag dabei waren, wissen noch, dass ich dazu Stellung genommen habe, dass sich die Gremien der Bundesärztekammer auf Ihren Vorschlag hin dafür ausgesprochen haben, die Doppelqualifikation Betriebsmedizin und Arbeitsmedizin nicht in die neue Weiterbildungsordnung aufzunehmen. Das hat der Vorstand der Bundesärztekammer dann auch getan und Ihnen hier vorgelegt. Aus diesem Grunde möchte ich Sie jetzt herzlich bitten, unseren Vorschlag, die Betriebsmedizin zu streichen, anzunehmen.

(Beifall)

Alle Kammern, die bisher die Weiterbildungsordnung diskutiert und beschlossen haben, haben sich mehrheitlich für diesen Schritt entschieden.

Die Aussage, dass die betriebsärztliche Versorgung zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr gewährleistet ist, lässt sich so nicht aufrechterhalten. Sie wissen ganz genau, dass nach dieser Weiterbildungsordnung Bestandsschutz besteht und dass alle Inhaber der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin diese natürlich so lange führen können, wie sie entsprechend beruflich tätig sind. Wir müssen allerdings eine andere Gefahr hierbei berücksichtigen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Bisher haben sich alle Kollegen, die zur Weiterbildung anstehen, vorwiegend für die Weiterbildung in der Arbeitsmedizin entschieden, nicht für die Betriebsmedizin. Die Zahlen bei der Betriebsmedizin gehen eindeutig zurück. Warum ist das so? Diejenigen Arbeitgeber, die sich den Arbeitsmediziner noch leisten können, greifen auf einen hoch qualifizierten Arbeitsmediziner zurück und nicht auf den nebenqualifizierten Betriebsmediziner. Einige Berufsgenossenschaften schlagen bereits vor, das entsprechende Unternehmermodell einzusetzen. Das bedeutet: Anstelle des Allgemeinmediziners mit Betriebsmedizin wird einfach der Arbeitgeber als derjenige Qualifizierte eingesetzt. Das ist doch Nonsens und das sollten wir nicht unterstützen.

Ich plädiere dafür: Streichen Sie die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin, lassen Sie den hoch qualifizierten Arbeitsmediziner in der Weiterbildungsordnung die betriebsärztliche Versorgung gewährleisten.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank, Herr Wolter. – Jetzt bitte Herr Kollege Dehnst aus Westfalen-Lippe.

© 2004, Bundesärztekammer.