TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Tag 3: Donnerstag, 20. Mai 2004 Vormittagssitzung

Dr. Dehnst, Westfalen-Lippe:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte fokussieren auf unser Grundanliegen, dass wir in der (Muster-) Weiterbildungsordnung uns deregulieren und uns sozusagen gesundschrumpfen möchten. Ich möchte speziell zur Arbeitsmedizin sprechen. Sollte wirklich – ich bestreite dies ausdrücklich – ein Bedarfsproblem bei der betriebsärztlichen Betreuung bestehen, darf dieses sicher nicht durch qualitätsgefährdende Regelungen der Weiterbildungsordnung gelöst werden. In einem Fach Masse statt Klasse zu produzieren widerspricht nicht nur dem Grundanliegen dieser novellierten Weiterbildungsordnung, sondern würde von Patienten, Gesellschaft und Politik negativ registriert.

(Vereinzelt Beifall)

Eine nachhaltige Imageschädigung der Arbeitsmedizin, ja des ärztlichen Berufsstandes insgesamt wäre die Folge.

Faktisch besteht auch keine Not. Durch die umfangreiche Bestandssicherung werden auch nach dem Wegfall der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin alle bereits tätigen Kolleginnen und Kollegen weiter uneingeschränkt tätig sein können. Auch alle in Weiterbildung stehenden Kolleginnen und Kollegen werden im Rahmen von Übergangsregelungen ihre Weiterbildung abschließen und als Betriebsärzte arbeiten können. Nahezu alle Weiterbildungsstätten sind willens und auch in der Lage, verstärkt und dem erhöhten Bedarf angepasst Fachärzte für Arbeitsmedizin auszubilden, wenn die Nachfrage der Betriebe durch das natürliche Ausscheiden betriebsärztlich tätiger Kollegen zukünftig steigt.

Bei der Einschätzung des zu erwartenden Bedarfs sind die häufig zitierten Prognosen ohnehin als deutlich überzogen anzusehen. So wird die immer wieder genannte Kleinbetriebsbetreuung nach dem Willen der Berufsgenossenschaft und der Politik zukünftig wegfallen oder zumindest erheblich eingeschränkt werden. Entsprechende Beschlüsse wurden bereits vom Hauptverband der Berufsgenossenschaften gefasst.

Bereits die Beibehaltung der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin passt nicht mehr zu dem modernen Bild der Arbeitsmedizin. Über eine jetzt wieder ins Gespräch gekommene Eigenweiterbildung sollte ernsthaft gar nicht mehr nachgedacht werden. Diese erfüllt, wie die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, bereits heute nicht mehr die notwendigen Qualitätsansprüche.

Ich bitte Sie eindringlich, dem Antrag des Vorstandes zuzustimmen und die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin aus der Weiterbildungsordnung zu streichen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank. – Als nächster Redner bitte Herr Kollege Thierse aus Berlin.

© 2004, Bundesärztekammer.