TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Tag 3: Donnerstag, 20. Mai 2004 Vormittagssitzung

Dr. Thierse, Berlin:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben ganz bewusst die Facharztqualifikation als Zugangsvoraussetzung bei vielen Dingen aufgenommen. Wir können doch nicht die Augen davor verschließen, dass eine Niederlassung heute nur noch mit Facharztweiterbildung möglich ist. Was nützt jemandem auf dem Markt eine Zusatzbezeichnung, wenn er nicht Facharzt ist?

Die zweite Frage lautet: Welches klinische Setting hat der Betreffende? Wo steht er überhaupt, wenn er keinen Facharzttitel erworben hat?

Das beziehe ich sogar auf das Ärztliche Qualitätsmanagement. Wie will ich die Qualität beurteilen, wie will ich über Qualität reden, wenn ich von dem Fach keine Ahnung habe? Ich meine, es ist sinnvoll, in den meisten Fällen eine Qualifikation als Facharzt zu fordern. Das betrifft nicht diejenigen, die inzwischen als Praktischer Arzt niedergelassen sind. Es betrifft vielmehr diejenigen, die in Zukunft in diesen Beruf eintreten. Für sie ist die Weiterbildungsordnung gemacht.

Zum Ärztlichen Qualitätsmanagement: Ich denke, die meisten, die sich dagegen ausgesprochen haben, haben sich das Curriculum „Ärztliches Qualitätsmanagement“ nicht durchgelesen. In diesem Wälzer steht eine ganze Menge. Wenn man sich das durchliest, wird man sich schon darüber klar, dass nicht die Trainer ausgebildet werden sollen, sondern dass eine höhere Qualifikation erreicht werden soll. Ich denke, insofern gehört es durchaus in die Weiterbildungsordnung.

Auch ein praktischer Bezug ist vorhanden. Wenn man sich die Curricula der einzelnen Landesärztekammern anschaut, stellt man fest, dass der Bezug zur Praxis durchaus vorhanden ist. Ich bitte darum, dies zu bedenken.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank. – Das Wort hat jetzt Herr Weigeldt aus Bremen.

© 2004, Bundesärztekammer.