TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Tag 3: Donnerstag, 20. Mai 2004 Vormittagssitzung

Dr. Groß, Nordrhein:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass die Zusatzbezeichnungen nicht nur für die niedergelassenen Kollegen wichtig sind, sondern auch für angestellte Ärzte. Auch in diesen Bereichen können wir mit Nichtfachärzten eine qualifizierte Arbeit leisten. Ich selbst bin ein solcher Lückenspringer. Dadurch, dass ich meine Kinder großgezogen habe, habe ich keinen Facharzt. Ich denke, dass man auch ohne Facharzt eine gute und qualifizierte ärztliche Arbeit leisten kann, besonders in Spezialgebieten, für die man sich engagiert.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank. Man müsste höchstens überlegen, ob man beim Antrag 47 den zweiten Satz einfach entfallen lässt. So etwas Unbestimmtes kann man schlecht in einer (Muster-)Weiterbildungsordnung schreiben. Ich bitte darum, dass man das einfach offen lässt und damit den Praktischen Ärzten den Zugang ermöglicht, die ja sogar an der gesetzlichen Versorgung teilnehmen. Das steht in den §§ 73 und 95 a, dass sie an der Versorgung teilnehmen. Insofern sind sie genauso tätig wie Fachärzte. Insofern wäre, wenn der Antrag durchgeht, diese Formulierung vielleicht vernünftiger.

Jetzt bitte Herr Zimmermann, Niedersachsen.

© 2004, Bundesärztekammer.