TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Tag 3: Donnerstag, 20. Mai 2004 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank. Ich wurde gerade von fachlicher Seite darauf aufmerksam gemacht, dass die Unfallverhütungsvorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften vorschreiben, dass eine Weiterbildung Voraussetzung ist, um in diesem Feld tätig zu werden. Eine curriculäre Fortbildung reicht dazu nicht aus. Dann müssten die Unfallverhütungsvorschriften dem angepasst werden, falls wir so entscheiden sollten.

Wir können jetzt in die Abstimmung eintreten. Wir kommen zunächst zum Komplex Betriebsmedizin. Wir stimmen als Erstes über den Antrag IV-22 der Kollegen Dehnst und Knichwitz ab. Der Antragstext lautet:

Die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ wird ersatzlos gestrichen. Gleichzeitig werden die Landesärztekammern aufgefordert, für bereits betriebsärztlich tätige Kollegen/innen Regelungen zu finden, die es ihnen mit zumutbarem Aufwand ermöglichen, die Facharztbezeichnung „Arbeitsmedizin“ zu erlangen.

Man könnte sagen: Das ist die Dentisten/Zahnarzt-Regelung oder etwas Ähnliches.

Wer möchte dem Antrag zustimmen? – Wer möchte den Antrag ablehnen? – Der Antrag ist abgelehnt.

Damit kommen wir zum Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer auf Drucksache IV-1, der darauf abzielt, die Betriebsmedizin zu streichen. Das haben Sie bereits abgelehnt. Am Schluss des Antrags heißt es:

Sollte der Deutsche Ärztetag zu dem Schluss kommen, neben dem Gebiet „Arbeitsmedizin“ dennoch die Zusatzweiterbildung „Betriebsmedizin“ zu erhalten …

Ich habe Ihre Abstimmung eben so verstanden, dass Sie das möchten.

(Widerspruch)

– Das möchten Sie nicht? Dann stimmen wir in zwei Schritten ab. Zunächst geht es um folgenden Text:

Der Vorstand der Bundesärztekammer bittet den 107. Deutschen Ärztetag, die Doppelqualifikation Gebiet „Arbeitsmedizin“/Zusatz­weiterbildung „Betriebsmedizin“ erneut zu diskutieren.

Der Vorstand der Bundesärztekammer befürwortet nach wie vor die Streichung der Zusatzweiterbildung „Betriebsmedizin“, um das Nebeneinander von zwei unterschiedlichen Qualifikationen in der (Muster-)Weiterbildungsordnung für die betriebsärztliche Versorgung zu vermeiden.

Wer möchte diesem Text zustimmen? – Wer ist dagegen? – Das ist die Mehrheit. Dann ist dieser Text nicht angenommen.

Der weitere Text des Antrags lautet:

Sollte der Deutsche Ärztetag zu dem Schluss kommen, neben dem Gebiet „Arbeitsmedizin“ dennoch die Zusatzweiterbildung „Betriebsmedizin“ zu erhalten, legt der Vorstand der Bundesärztekammer als Diskussionsgrundlage den Entwurf für die zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben dieser Zusatzweiterbildung vor …

Der Entwurftext findet sich auf der Rückseite des Antrags. Dieser Entwurf ist eine klare Alternative zum Antrag 18. Man muss sich zwischen dem Antrag 18 und dem Entwurf des Vorstandes entscheiden. Man kann aber beispielsweise den Vorstandsentwurf annehmen und den Antrag 18 als bedenkenswert an den Vorstand überweisen. Dann wäre der Antrag 18 nicht weg, aber auch nicht beschlossen. Das ist auch so beantragt.

Wir sollten jetzt über den Vorstandsantrag IV-1 in seinem zweiten Abschnitt auf der Vorderseite abstimmen. Wird dieser Text angenommen, taugt der Antrag 18 immer noch zur Vorstandsüberweisung. Er kann dann aber nicht mehr beschlossen werden. Damit würden wir zwei verschiedene Wege gehen. Das können wir nicht tun, denn da stünden wir uns selber im Wege.

Sind Sie mit diesem Vorgehen einverstanden? – Gut. Wer möchte dem zweiten Abschnitt des Antrags IV-1 zustimmen? – Wer ist dagegen? – Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich?

Wir kommen damit zum Antrag IV-18. Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Wer stimmt der Vorstandsüberweisung zu? – Deutliche Zustimmung. Wer ist dagegen? – Einzelne. Wer enthält sich? – Auch einzelne. Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

Wir kommen jetzt zum Antrag IV-26 von Herrn Kollegen Baier. Der erste Absatz lautet:

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Aufgabe der berufsbegleitend möglichen Weiterbildung zur Betriebsmedizin aus Kapazitätsgründen nicht sinnvoll. Nur durch Ärzte für Arbeitsmedizin ist der Bedarf nicht zu decken.

Das sehen wir genauso. Im zweiten Absatz soll der Vorstand den Auftrag erhalten, zu prüfen, ob nicht eine curriculäre Fortbildung für Betriebsmedizin geschaffen werden kann. Als Denkstoff können wir das an den Vorstand überweisen. Beschließen können wir es nicht mehr. Wer möchte den zweiten Absatz an den Vorstand überweisen? – Das sind viele. Wer ist gegen die Überweisung? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung beschlossen.

Damit haben wir das Thema Betriebsmedizin erledigt.

Wir kommen jetzt zum Thema Ärztliches Qualitätsmanagement. Es ist dafür votiert worden, das Thema gar nicht zu beschließen. Wir kommen aber zunächst zum Antrag IV-47, der folgendermaßen lautet:

Die Facharztanerkennung als Voraussetzung zum Erwerb der Zusatzbezeichnungen Qualitätsmanagement und Suchtmedizinische Grundversorgung ist zu streichen.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung für alle gemeinsam!)

– Der Antrag bezieht sich nur auf Qualitätsmanagement und Suchtmedizinische Grundversorgung. Wir stimmen zunächst darüber ab, die Facharztanerkennung als Voraussetzung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Qualitätsmanagement zu streichen. Dazu ist die Vorstandsüberweisung beantragt. Wer möchte das an den Vorstand überweisen? – Wer ist dagegen? – Das ist die Mehrheit. Wer möchte dem Antrag 47 auf Streichung der Facharztanerkennung als Voraussetzung zustimmen? – Wer ist dagegen? – Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen. Dann ist das gestrichen.

Wir stimmen jetzt über den Antrag IV-2 mit der entsprechenden Änderung ab. Wer möchte dem Antrag 2 zustimmen? – Wer ist dagegen? – Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag in der geänderten Fassung angenommen.

Wir kommen jetzt zur Suchtmedizinischen Grundversorgung. Dazu liegt der Vorstandsantrag 3 vor. Hier müssen wir wieder zum Antrag IV-47 zurückkehren, der die Facharztanerkennung als Voraussetzung gestrichen haben will. Wer möchte zustimmen, dass wir so verfahren? – Wer ist dagegen? – Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Dann ist das gestrichen.

Wir kommen damit zum Antrag IV-9 von Herrn Thierse. Der Antrag lautet:

In der Zusatzweiterbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ werden die Weiterbildungszeiten ergänzt um

– 80 Stunden Hospitation in/oder Supervision durch eine suchtmedizinische Schwerpunkteinrichtung

Ist auch hierzu eine Vorstandsüberweisung beantragt? – Ja. Wer möchte dem Antrag auf Vorstandsüberweisung zustimmen? – Wer ist dagegen, dass wir
überweisen? – Das müssen wir wohl zählen. Ich frage also noch einmal: Wer möchte der Überweisung des Antrags 9 an den Vorstand zustimmen? – Wer ist gegen die Überweisung? – Enthaltungen? – Einzelne. Die Überweisung ist mit 118 : 91 Stimmen abgelehnt. Wir stimmen also über den Antrag selber ab. Wer möchte dem Antrag von Herrn Thierse zustimmen? – Wer ist dagegen? – Das ist eindeutig die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Es gibt noch den Antrag IV-35 von Herrn Kühn:

Die Weiterbildungszeit soll um ein fünftägiges Stationspraktikum erweitert werden, in einer Fachklinik oder „Spezialstation“.

(Zuruf)

– Der Antrag ist zurückgezogen. Keiner protestiert, wenn ich das so verkünde? – Gut. Dann ist der Antrag zurückgezogen.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den Vorstandsantrag auf Drucksache IV-3 in unveränderter Fassung. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Wer ist dagegen? – Das Erste war deutlich die Mehrheit. Wer enthält sich? – Der Antrag ist damit angenommen.

Jetzt gibt es noch den Wunsch von Herrn Michaelis aus Thüringen auf Abgabe einer persönlichen Erklärung zum Verfahren. Jetzt gibt es nur noch persönliche Erklärungen, etwas anderes ist nicht mehr möglich. Bitte, Herr Michaelis.

© 2004, Bundesärztekammer.