TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Tag 3: Donnerstag, 20. Mai 2004 Vormittagssitzung

Dr. Thierse, Berlin:

Nein, leider zur Geschäftsordnung. Ich beantrage eine zweite Lesung zum Antrag 47. Begründung: Wir haben eben jegliche Zugangsvoraussetzung für das Ärztliche Qualitätsmanagement und die Suchtmedizinische Grundversorgung abgeschafft. Jemand kann also sein Staatsexamen machen, einen 50-Stunden-Kurs absolvieren und das dann hinschreiben. Er muss nicht einen einzigen Tag klinisch tätig gewesen sein. Ich denke, das schießt über das Ziel hinaus. Wir sollten anstelle der Facharztanerkennung etwas anderes beschließen.

Mit dieser Begründung bitte ich um eine zweite Lesung.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön. – Möchte jemand gegen den Geschäftsordnungsantrag sprechen? – Bitte, Herr Peters aus Rheinland-Pfalz.

© 2004, Bundesärztekammer.