TOP V: Ärztliche Fortbildung - Sachstandsbericht

Tag 2: Mittwoch, 19. Mai 2004 Nachmittagssitzung

Dr. Kaplan, Bayern:

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Zunächst möchte ich mich ganz herzlich beim Vorsitzenden des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung, Herrn Professor Eckel, bei Frau Engelbrecht und dem Vorstand des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung dafür bedanken, dass es ihm gelungen ist, den Spagat zu schaffen zwischen der strukturierten Fortbildung durch die Bildung von acht Kategorien und einem großen Maß an Flexibilität für unsere Kolleginnen und Kollegen, damit sie je nach ihrem eigenen Bedarf und nach Versorgungslage ihre Fortbildung gestalten können. Dafür herzlichen Dank.

(Beifall)

Da ich es in bestimmten Punkten für ganz wesentlich halte, dass die Fortbildung bundeseinheitlich gestaltet wird, vor allem bezüglich des Erreichens von Punkten, habe ich mir erlaubt, einen Ergänzungsantrag einzubringen. Ich bitte Sie, diesen Ergänzungsantrag zu befürworten. Mein Vorschlag zu § 5 lautet:

Ein Fortbildungszertifikat wird erteilt, wenn der Arzt oder die Ärztin innerhalb eines ... Zeitraums von drei Jahren Fortbildungsmaßnahmen abgeschlossen hat.

Im Vorschlag des Vorstandes ist ja offen gelassen, ob der Zeitraum drei oder fünf Jahre umfasst. Ich finde es ganz wichtig, dass wir hier eine bundeseinheitliche Regelung schaffen. Warum schlage ich den Zeitraum von drei Jahren vor? Das hat einen ganz klaren politischen Hintergrund: Ich bin der Meinung, wir sollten der Politik zeigen, dass wir kein Gesetz gebraucht hätten, um die Fortbildung zu gestalten. Deshalb sollte unser freiwilliges Fortbildungszertifikat, das wir schon 2001 eingeführt haben, einfach fortgeschrieben werden.

In § 6 geht es um die Punktevergabe innerhalb verschiedener Kategorien. Ich beantrage, bei Kategorie B keine Höchstbegrenzung vorzusehen. Zu Kategorie C schlage ich einen Zusatzpunkt für die interaktive Fortbildung pro Veranstaltung bis zu vier Stunden vor. Bei einer halbtägigen Veranstaltung gibt es einen Punkt für die Interaktivität, bei einer ganztägigen Veranstaltung gibt es maximal zwei Punkte pro Tag. So ist die Möglichkeit gegeben, zwei Zusatzpunkte für Interaktivität zu erhalten.

Ich schlage vor, in der Kategorie G höchstens 60 Punkte in drei Jahren anzuerkennen. Hier handelt es sich um Hospitationen. Das bedeutet, dass die Kollegen die Hälfte ihrer Punkte durch Hospitationen erwerben können. Das halte ich für einen vernünftigen Ausgleich: die eine Hälfte durch Hospitationen, die andere Hälfte durch Fortbildung im Rahmen der anderen Kategorien.

Bei der Kategorie H geht es darum, dass Weiterbildung als Fortbildung anerkannt wird. Auch hier halte ich es für vernünftig, dass die Hälfte der zu erbringenden Fortbildung durch Weiterbildung erbracht werden kann. Deshalb schlage ich Ihnen vor, die Höchstgrenze von 60 Punkten in zwei Jahren vorzusehen.

Hinsichtlich der Lernerfolgskontrolle möchte ich denselben Vorschlag machen wie bei der Interaktivität. Danach gibt es einen Punkt pro Veranstaltung bis zu vier Stunden, maximal zwei Punkte pro Tag. Wenn eine ganztägige Veranstaltung von bis zu acht Stunden evaluiert wird, sollten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zwei Punkte erhalten.

Das sind meine Änderungsvorschläge für eine bundeseinheitliche Umsetzung bezüglich des Fortbildungszertifikats.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank, Herr Kaplan, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer. – Die nächste Rednerin ist Frau Dr. Mehlhorn aus Thüringen.

© 2004, Bundesärztekammer.