TOP V: Ärztliche Fortbildung - Sachstandsbericht

Tag 2: Mittwoch, 19. Mai 2004 Nachmittagssitzung

Dr. Mehlhorn, Thüringen:

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche für die Thüringer Ärzte, aber nicht nur für diese. Es geht um die Fortbildungspunkte, die man im Rahmen des freiwilligen Fortbildungszertifikats bereits erworben hat. Diese freiwilligen Fortbildungszertifikate gibt es bei uns in Thüringen schon länger als seit 2001. Wir waren wohl die Ersten, die es eingeführt haben. Es wäre sicher sehr ungerecht, wenn man die Fortbildungspunkte aus den vorangegangenen Jahren nicht anerkannt bekäme.

Wir plädieren nicht unbedingt für ein dreijähriges Fortbildungszertifikat; aber damit könnten wir natürlich auch leben. Es wäre im Sinne der Ärztekammer, der KV und auch der Akademie für ärztliche Fortbildung, wenn die Ersten in zwei Jahren ihre Fünfjahresfrist erreicht haben. Wir haben bei der Punktevergabe immer sehr strenge Maßstäbe angelegt. Wir werden uns selbstverständlich dem anschließen, was hier beschlossen wird.

Die Anerkennung der Punkte aus zurückliegenden Jahren würde auch die Praktikabilität verbessern, weil es dann um einen Zeitraum von mehreren Jahren geht. Das ist besser, als wenn alle in fünf Jahren zu einem bestimmten Zeitpunkt das Fortbildungszertifikat haben wollen.

Ich bitte Sie also, darauf hinzuwirken, dass auch die in vorangegangenen Jahren erworbenen Punkte anerkannt werden.

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank, Frau Mehlhorn. – Als nächster Redner bitte Herr Professor Griebenow aus der Kammer Nordrhein. Er ist Fortbildungsbeauftragter der Kammer Nordrhein und zuständig für die Fortbildungsakademie. Bitte schön, Herr Griebenow.
© 2004, Bundesärztekammer.