TOP V: Ärztliche Fortbildung - Sachstandsbericht

Tag 2: Mittwoch, 19. Mai 2004 Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Braun, Berlin:

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz zur Bewertung der Fortbildungsmaßnahmen sprechen, insbesondere zur Kategorie F. Hier wird dem Autor einer Veröffentlichung genauso viel zugeteilt, nämlich ein Punkt, wie demjenigen, der als passiver Teilnehmer einem Vortrag zuhört. Die wochen- bis monatelange Vorbereitung, das Lesen diverser Sekundärliteratur, das intensive Beschäftigen mit einem wissenschaftlichen Gebiet wird mit dieser Bepunktung geradezu diskriminiert. Wenn wir wirklich der Versorgungsforschung die Türen öffnen wollen, dann sollten wir wissenschaftliches Arbeiten auch angemessen bewerten.

Ich bin gestern angerufen worden, ob ich für den „Hausarzt“ einen Artikel über den Husten schreiben will. Wenn ich dafür nur einen Punkt bekäme, müsste ich mir das wirklich überlegen. Ich beantrage, für Veröffentlichungen zumindest acht Punkte anzuerkennen, ebenso viel wie für eine eintägige Hospitation. Dasselbe gilt für Referenten. Es ist wohl unzweifelhaft, dass man sich als Referent länger und umfänglicher mit einem Thema beschäftigen muss als der Zuhörer. Dafür einen Punkt mehr zu veranschlagen ermuntert nicht gerade dazu, für Weiterbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen aktiv zu werden. Auch hier möchte ich zur Vorbereitung eines neuen Themas acht Punkte beantragen.

Vielen Dank.

(Beifall)

 

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank, Frau Kollegin Braun. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Jaeger aus Schleswig-Holstein. Ich darf bei dieser Gelegenheit sagen, dass Sie derjenige Kollege sind, der die EuGH-Entscheidung für die Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt hat, wofür Ihnen viele Ärztinnen und Ärzte dankbar sind.

(Beifall)

© 2004, Bundesärztekammer.