Prof. Dr. Braun,
Berlin:
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte
kurz zur Bewertung der Fortbildungsmaßnahmen sprechen, insbesondere
zur Kategorie F. Hier wird dem Autor einer Veröffentlichung genauso
viel zugeteilt, nämlich ein Punkt, wie demjenigen, der als passiver
Teilnehmer einem Vortrag zuhört. Die wochen- bis monatelange Vorbereitung,
das Lesen diverser Sekundärliteratur, das intensive Beschäftigen mit
einem wissenschaftlichen Gebiet wird mit dieser Bepunktung geradezu
diskriminiert. Wenn wir wirklich der Versorgungsforschung die Türen
öffnen wollen, dann sollten wir wissenschaftliches Arbeiten auch angemessen
bewerten.
Ich bin gestern angerufen worden, ob ich für den
„Hausarzt“ einen Artikel über den Husten schreiben will. Wenn ich
dafür nur einen Punkt bekäme, müsste ich mir das wirklich überlegen.
Ich beantrage, für Veröffentlichungen zumindest acht Punkte anzuerkennen,
ebenso viel wie für eine eintägige Hospitation. Dasselbe gilt für
Referenten. Es ist wohl unzweifelhaft, dass man sich als Referent
länger und umfänglicher mit einem Thema beschäftigen muss als der
Zuhörer. Dafür einen Punkt mehr zu veranschlagen ermuntert nicht gerade
dazu, für Weiterbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen aktiv zu werden.
Auch hier möchte ich zur Vorbereitung eines neuen Themas acht Punkte
beantragen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank, Frau Kollegin Braun. – Der nächste Redner ist Herr Kollege
Jaeger aus Schleswig-Holstein. Ich darf bei dieser Gelegenheit sagen,
dass Sie derjenige Kollege sind, der die EuGH-Entscheidung für die Bundesrepublik
Deutschland herbeigeführt hat, wofür Ihnen viele Ärztinnen und Ärzte
dankbar sind.
(Beifall) |