Dr. Jaeger, Schleswig-Holstein:
Vielen Dank, meine
Damen und Herren. Ich habe genau hingehört, ob es mehr Applaus oder mehr Pfiffe
gab. – Ich möchte zum Antrag 1 a von Herrn Kaplan und Herrn Stöckle sagen, dass
wir in unseren Kammerversammlungen über die Anrechenbarkeit und über die Frist
von drei oder fünf Jahren sehr intensiv diskutiert haben. Ich möchte Sie
bitten, diesen Antrag abzulehnen, und zwar aus folgendem Grund. Wir sollten
diese uns auferlegte Pflicht, die wir erfüllen wollen und erfüllen müssen, so
liberal und so flexibel wie möglich praktizieren, im Interesse aller unserer
Kollegen. Wenn wir uns auf drei Jahre limitieren, bedeutet das zum einen einen
erhöhten Verwaltungsaufwand. Es muss alle drei Jahre etwas wiederholt werden,
vielleicht sogar hin bis zur Prüfung.
Hinzu kommt, dass es ja bei jedem Kollegen und jeder
Kollegin durchaus Lebensphasen geben kann, in denen man einmal weniger, einmal
mehr Zeit hat. Dafür gibt es familiäre, wirtschaftliche und sonstige Gründe. Da
ist ein Fünfjahreszeitraum natürlich wesentlich lockerer zu handhaben als ein
Dreijahreszeitraum.
Für ganz wichtig halten wir es auch, dass wir die
Punktegrenze von 90 auf 60 reduzieren, sodass maximal sieben Tage Hospitation
innerhalb von drei Jahren berücksichtigt werden können. Entsprechendes gilt für
Weiterbildungskurse. Es gibt Fachkunden, die 240 oder 500 Stunden beinhalten.
Wer sich für eine solche Fortbildung entscheidet und ein entsprechendes
Zertifikat erwirbt, hat es umso schwerer, während dieser Zeit noch andere
Fortbildungen zu absolvieren. Deshalb fordern wir dringend, die
Punkteobergrenze fallen zu lassen. Wenn ein Kollege aus Sylt seine Praxis für
drei oder vier Wochen schließt, um in einem Krankenhaus zu hospitieren, dann
ist es nicht fair, nur eine Woche angerechnet zu bekommen. Man muss auch noch
zusätzliche Kurse absolvieren. Bei einer solchen Begrenzung sind dem
Einfallsreichtum der Veranstalter natürlich Tür und Tor geöffnet. Man wird
darauf reagieren, indem man Kurse splittet. Dann bekommt man den einen Teil in
2005, den anderen Teil in 2006. Da können wir die Grenzen gleich abschaffen.
Die Handhabung sollte so liberal und so flexibel wie möglich erfolgen.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank, Herr Kollege Jaeger. – Der nächste Redner ist Herr Michaelis
aus Thüringen. |